Antrag Nr. 15-1040/2008:
Berichtspflicht des Stadtbezirksmanagers

Inhalt der Drucksache:

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Berichtspflicht des Stadtbezirksmanagers

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Der/die Stadtbezirksmanager/in für den Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode wird verpflichtet, dem Bezirksrat einmal im Monat schriftlich mitzuteilen, welche Themen von Bürgerinnen und Bürgern im Stadtbezirk an ihn/sie herangetragen worden sind.

Begründung

Während bisher die Mitglieder der Stadtbezirksräte ausschließlich als direkter Ansprechpartner galten, werden künftig auch die Stadtbezirksmanager/innen Ansprechpartner sein. Deshalb muss sichergestellt werden, dass auch der Bezirksrat regelmäßig erfährt, welche Anliegen dem/der Stadtbezirksmanager/in vorgetragen worden sind.