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Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
Antrag,
gem. § 37 Abs. 2 Niedersäschische Gemeindeordnung (NGO) festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes von Bezirksratsherrn Tobias-Hermann Lausberg im Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucks. Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Lausberg hat mit Schreiben vom 26.04.2006 dem Bezirksbürgermeister mitgeteilt, dass er aus dem Wahlgebiet des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel verzogen ist und sein Mandat als Bezirksratsherr niederlegt.
Gem. § 37 Abs.1 Ziff. 2 NGO endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel.
Die Voraussetzungen für den Sitzverlust sind gem. § 37 Abs. 2 NGO durch den Stadtbezirksrat zu Beginn seiner nächsten Sitzung festzustellen, der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
10.15.4
Hannover / 02.05.2006