Drucksache Nr. 15-1038/2024 N1 S1:
NEUFASSUNG: Belebung des Straßenraums in der Nieschlagstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 19.06.2024
TOP 8.1.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1038/2024 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

NEUFASSUNG: Belebung des Straßenraums in der Nieschlagstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 19.06.2024
TOP 8.1.1.2.

Beschluss


Punkt 1)
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, nachbarschaftliches Engagement entlang der Nieschlagstraße, welches auf die Belebung und Attraktivierung des Straßenraums als Aufenthalts- und Kommunikationsort hinwirkt, zu unterstützen.

Punkt 2)
Übernahme des Antragstextes aus Drucks. Nr. 15-1345/2024 (siehe Anlage). Punkt 1) bleibt ausdrücklich bestehen.

Der Antragstext wird durch den folgenden Text ergänzt:

Für die für den motorisierten Individualverkehr (MIV) gesperrte Brücke in der Nieschlagstraße werden Kriterien für die Durchführung von Veranstaltungen definiert. Hierbei ist zu beachten, dass die Funktion der Brücke als wesentlicher Verkehrsweg für Rad- und Fußverkehr zwischen Linden-Nord und Linden-Mitte weiterhin die wichtigste Aufgabe dieser Fläche ist. Daher muss sie auch während dort Veranstaltungen stattfinden, für den üblichen Verkehr passierbar bleiben.

Es ist also zu prüfen, welche Teilbereiche der Brücke für den Durchgangsverkehr freigehalten werden müssten (bspw. einer der beiden Gehwege). Außerdem muss eine solche Veranstaltung mit dem angemessenen Verhalten in einem Wohngebiet konform sein.
Bei der Prüfung von Veranstaltungsanträgen durch die Stadtverwaltung sind Initiativen, die aus dem nachbarschaftlichen Umfeld der Brücke kommen, besonders wohlwollend zu bewerten.
Darüber hinaus prüft die Stadtverwaltung, inwiefern die temporäre Aufstellung einer Bank bis zur geplanten Erneuerung der Brücke sinnvoll möglich wäre.

Entscheidung


Dem Antrag wird teilweise gefolgt.

Das Areal vom Küchengartenplatz, über die Rampenstraße und den begleitenden Grünzug bis zur Bardowicker Straße hat in den Abend- und Nachtstunden eine besondere Anziehungskraft und wird von vielen Menschen als Aufenthaltsort und zum Feiern genutzt. Viele Anwohner*innen sind davon betroffen und lehnen eine Ausweitung der Aufenthaltsangebote für Feiernde – u.a. mit Unterschriftenlisten – ab. Insofern kann der betreffende Ort nicht mit Bänken oder anderen Sitzgelegenheiten ausgestattet werden.

Die Verwaltung wird jedoch Gruppen, Gemeinschaften, Einzelpersonen und Vereinen aus der Nachbarschaft informieren. So sind Aktivitäten wie bspw. Flohmärkte einer ansässigen Kita, tagsüber veranstaltete Kinder- und Familienaktionen oder ein Fastenbrechen der dort ansässigen Moschee denkbar und unterstützenswert.

Das Stadtbezirksmanagement Linden-Limmer kann hier Ansprechpartner sein und hilft bei der Antragstellung in der jeweiligen Verwaltung.

Grundsätzlich gilt:

Wenn Anträge zur Inanspruchnahme öffentlicher Fläche eingehen, werden diese von den zuständigen Fachbereichen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geprüft und für die Ausübung von Ermessen alle Bedarfe und Interessen betrachtet. Eine generelle Aussage zu standortbezogenen Entscheidungen ist vorab nicht möglich.

Die Verwaltung begrüßt aber ausdrücklich nachbarschaftliches Engagement und unterstützt Vorhaben, die in Gemeinschaftsräumen zur Belebung und Attraktivität beitragen.