Anfrage Nr. 15-1037/2023:
Stellplätze Lastenräder

Inhalt der Drucksache:

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Stellplätze Lastenräder

Die Planungshilfe „ALADIN – Abstellanlagen für Lastenfahrräder in Nachbarschaften“ [1], die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) aus Mitteln zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans gefördert wird, soll eine gezielte Hilfestellung für die weitere Förderung und Etablierung des Lastenfahrrades als nachhaltiges urbanes Verkehrsmittel darstellen, um die Verkehrswende weiter voranzubringen.

Für den Entwurf von Lastenradabstellanlagen werden Standardabmessungen je Lastenrad von 2,70 m Länge und 1,00 m Breite definiert.

Anhängendes Foto ist aus der Kochstraße. Die für Lastenräder zur Verfügung stehende Länge beträgt 2,00 m.

In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:

1. Kennt die Verwaltung die Planungshilfe ALADIN? Wenn ja, nach welchen anderen Regeln werden Stellplätze für Lastenräder im Stadtbezirk Linden-Limmer errichtet?

2. Wie viele Stellplätze für Lastenräder, die die darin benannten Abmessungen erfüllen, gibt es im Stadtbezirk Linden-Limmer und gibt es eine Übersicht darüber, wo sich diese befinden? Wie viele Stellplätze erfüllen diese Bedingung warum nicht?

3. E-Lastenräder sind nicht für das Aufladen in Wohnungen geeignet. Ist vorgesehen oder gibt es die Möglichkeit, Stellplätze für Lastenräder mit einer Ladestation auszustatten und wenn ja, welche Bedingungen müssen dafür erfüllt sein?

[1] https://ivr.fh-erfurt.de/fileadmin/Dokumente/IVR/Projektdokumente/Planungshilfe_ALADIN.pdf