Drucksache Nr. 15-1037/2014 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kiosk am Eingang des Von-Alten-Gartens
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 21.05.2014
TOP 8.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1037/2014 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kiosk am Eingang des Von-Alten-Gartens
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 21.05.2014
TOP 8.3.1.

Vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass die GBH ein Grundstück auf der gegenüberliegenden Seite vom Eingang des Von-Alten Gartens gekauft hat. Der auf diesem Grundstück befindliche Kiosk an der Ecke Posthornstraße/Von-Alten-Allee soll abgerissen werden. Als Begründung führte die GBH angebliche Lärmbelästigungen an, durch die sich die Mieterinnen und Mieter der angrenzenden Häuser gestört fühlten.
Einige Mieterinnen und Mieter äußerten sich anschließend, teilweise sogar öffentlich, und widersprachen der Darstellung der GBH. Sie betonten, wie beliebt der Kiosk auch bei den Mieterinnen und Mietern der GBH war und halten die Begründung für den Kauf und den Abriss für vorgeschoben.


Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Pläne verfolgt die GBH mit dem oben beschriebenen Grundstück und durch welche Maßnahmen soll die „Attraktivität des Standorts“ (Frank Ermlich GBH) erhöht werden?
2. Wurden die anliegenden Mietparteien, (die schließlich als Begründung herhalten) über den Kauf und die Schließung des Kiosks informiert, bzw. wie wurden diese in die Entscheidung der GBH eingebunden?
3. Wann wird mit dem Abriss des Kiosks begonnen und wie viel Zeit ist für die Umgestaltung des Grundstücks generell veranschlagt?

Antwort

Vorbemerkung
Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die GBH weitergeleitet. Die Beantwortung erfolgt nach Stellungnahme der GBH:

Zu 1.:
Über die weitere Verwendung des Kioskgebäudes ist noch nicht entschieden worden. Für den weiteren Umgang mit dem Grundstück werden mehrere Szenarien geprüft und berechnet. Ein Abriss wird als weitere Option neben dem Erhalt des Kiosks in Erwägung gezogen. Soweit eine nicht störende Nutzungsmöglichkeit gefunden werden kann, ist der Erhalt des Gebäudes denkbar. Bereits mit der Einstellung des Kioskbetriebs ist nach Mitteilung der GBH eine Verbesserung hinsichtlich der „Attraktivität des Standortes“ erreicht worden, da Störungen gemindert werden konnten. Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 2. verwiesen.

Zu 2.:
Die Mieter in den angrenzenden GBH-Gebäuden sind durch den Mieterbeirat der GBH informiert worden. Seit Jahren gab es von Seiten der Mieter aus den Häusern Von-Alten-Allee 22/24 immer wieder mündlich Beschwerden über extreme Geräuschbelästigungen, die durch den Kioskbetreiber und seine Kunden verursacht worden sind. Insbesondere in den Sommermonaten wurde die zum Gebäude gehörende Grünanlage mit in Anspruch genommen. Dort wurden Stühle, Bänke und Tische aufgestellt und es gab lautstarke Trinkgelage. Das war den Mietern dauerhaft nicht zuzumuten. Die GBH hat daher in dieser Angelegenheit auf das Votum ihrer Mieter, für eine Beseitigung der Lärmbelästigungen Sorge zu tragen, reagiert. In dem Artikel aus dem Stadt-Anzeiger West vom 13.03.2014, auf den die Anfrage Bezug nimmt, hat der Besitzer des nahegelegenen Kiosks die Lärmbelästigung bestätigt.

Zu 3.:
Da die Planungen noch nicht abgeschlossen sind (s. 1.), kann hier eine zeitliche Festlegung noch nicht erfolgen.

Schlussbemerkung
Die GBH weist darauf hin, dass sie den Bezirksratsfraktionen und -mitgliedern – ggf. auch im Vorfeld von Anfragen im Stadtbezirksrat – für Rückfragen und Sachverhaltsaufklärungen zur Verfügung steht.