Anfrage Nr. 15-1035/2013:
Party-Plakate in der Innenstadt

Inhalt der Drucksache:

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Party-Plakate in der Innenstadt

Seit einiger Zeit werden wieder verstärkt Plakate mit Hinweisen auf stattfindende Veranstaltungen der Diskobetreiber in der Innenstadt aufgehängt.

Dieses nimmt zum Teil erhebliche Ausmaߟe an: So werden z.B. auch andere Plakate überklebt. (s.A.)

Nach meinem Kenntnisstand unterliegt das Aufhängen von Plakaten der Sondernutzungssatzung der LHH.

Ich frage die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Sind für das Aufhängen der Plakate Genehmigungen nötig und wenn ja: Wie viele solcher Genehmigungen wurden im letzten Jahr erteilt?
2. Sollte es für das Aufhängen dieser Plakate keine Genehmigung geben: Welche Maßnahmen hat die Verwaltung gegen das Aufhängen unternommen (Bußgelder, Verwarnungen, u.s.w)?
3. Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung,um in Zukunft das ungenehmigte Aufhänger dieser und ähnlicher Plakate zu unterbinden?