Drucksache Nr. 15-1034/2016:
Bebauungsplan Nr. 1831 - Nordmannpassage
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-1034/2016
3
 

Bebauungsplan Nr. 1831 - Nordmannpassage
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1831 - Nordmannpassage - Ausweisung eines Kerngebietes entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung
in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

In Verbindung mit der Umsetzung der Planungsinhalte können ggf. Kosten z.B. für Gutachten sowie die notwendige Anpassung der öffentlichen Verkehrsflächen entstehen.
Durch die Arrondierung der Baugrenzen an der Georgstraße und Kurt-Schumacher-Straße können dem städtischen Haushalt durch den Verkauf der Flächen Einnahmen zufließen.

Begründung des Antrages

Der 1953 aufgestellte Durchführungsplan Nr. 103 lässt in diesem zentralen Innenstadtbereich lediglich eine zweigeschossige Bebauung zu. Dies bedeutet für diese exponierte Citylage eine Unternutzung und entspricht nicht mehr den heutigen städtischen Zielsetzungen.
Durch diesen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, eine dem Standort angemessene und an der Umgebung orientierte Gebäudehöhe von mindestens 22,0 m bis maximal 24,0 m zu realisieren.

Zusammen mit der Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen mit Bezug auf die vorhandene und geplante Bebauung in der Umgebung sollen so Impulse zur Aufwertung im und außerhalb des Plangebietes gegeben werden.
61.11 
Hannover / 29.04.2016