Drucksache Nr. 15-1034/2015 S1:
Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Gredelfeldstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 21.05.2015
TOP 10.2.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1034/2015 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Gredelfeldstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 21.05.2015
TOP 10.2.1.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, mit welchen baulichen Maßnahmen die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Gredelfeldstraße erreicht werden kann.

Entscheidung

Dem Antrag auf Prüfung wurde gefolgt.
Die in der Vergangenheit jeweils über eine Zeitdauer von einer Woche mehrfach durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen weisen ein konstant ermitteltes Geschwindigkeitsniveau von V85 = 20 km/h auf.
Neben der Messung der Geschwindigkeiten lassen sich über die Anzahl der Messwerte Rückschlüsse auf die jeweilige Verkehrsstärke ziehen. Die Verkehrsstärken je Spitzenstunde wurden ebenso ermittelt und analysiert.
Richtlinien empfehlen für gemischt genutzte Straßenflächen (verkehrsberuhigte Bereiche) zulässige Verkehrsstärken von 50 bis 100 Kfz je Stunde. Diese Werte wurden über den Gesamtzeitraum betrachtet während einigen wenigen Stunden überschritten. Ein Überschreiten der Verkehrsstärken von bis zu 200 Kfz/h, die die kommunikative Betätigung der Bewohner sehr stark einschränken, konnte aber nicht festgestellt werden.
Das festgestellte Geschwindigkeitsniveau und die Verkehrsstärke erfordern keinen Handlungsbedarf für bauliche Maßnahmen zur Einhaltung der verkehrsrechtlich angezeigten Geschwindigkeit in der Gredelfeldstraße.
Die im Falle einer Verkehrsberuhigung üblichen baulichen Maßnahmen, der Einbau von Aufpflasterungen, widersprechen einem niveaugleichen Ausbau auf ganzer Straßenbreite in verkehrsberuhigten Bereichen.
Eine Absenkung des festgestellten Geschwindigkeitsniveaus durch eine wechselseitige zusätzliche Parkflächenkennzeichnung an den Straßenrändern ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Nutzung von ausreichend privatem Parkraum nicht zu erwirken.
Die Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf zur Durchführung baulicher Maßnahmen.