Drucksache Nr. 15-1033/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kunststoffumzäunung Kita Neue Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 05.05.2022
TOP 6.9.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1033/2022 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kunststoffumzäunung Kita Neue Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 05.05.2022
TOP 6.9.

Seit März 2022 ist das Außengelände der städtischen Kindertagesstätte Neue Straße 34 durch einen mehr als brusthohen und blickdichten grauen Kunststoffzaun abgeschottet. Diese Maßnahme stößt bei den Nachbarn, die bislang einen guten und engen Austausch mit der Kita gepflegt haben, auf Unverständnis und Verärgerung. In ihr wird nicht nur eine deutliche Beeinträchtigung des Straßenbildes gesehen, sondern – vor allem aufgrund der fehlenden vorausgegangenen Kommunikation – auch ein deutliches Zeichen des Misstrauens und der Entfremdung der Kita zur Anwohnerschaft. Zudem erscheint ein Kunststoffzaun nicht nur aus Nachhaltigkeitsaspekten unangemessen, sondern auch von der Symbolwirkung zweifelhaft. Denn zum einen suggeriert er den spielenden Kindern, dass auf der „anderen Seite“ Gefahren lauern. Und zum anderen verhindert er nicht, dass Passanten über den Zaun hinwegsehen, sondern erzeugt vielleicht sogar Neugier.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Ist die Aufstellung des Zauns auf Weisung der Verwaltung erfolgt, und ist eine ähnliche Umzäunung zukünftig auch für andere städtische Kindertagesstätten zu erwarten?

2. Wie beurteilt die Verwaltung die Wirksamkeit der Maßnahme?

3. Wird die Verwaltung den Kunststoffzaun zeitnah durch eine umweltverträglichere Umzäunung, zum Beispiel Hecken und Sträucher, ersetzen?

Antwort

Zu 1.)
Die Einflechtung des Sichtschutzes ist auf Wunsch der Einrichtung erfolgt. Der Sichtschutz bietet neben dem Sichtschutzeffekt den Vorteil, dass die Trittflächen am Zaun verkleinert werden und folglich ein Übersteigen des Zaunes und das Hochsteigen auf diesen von beiden Seiten erschwert wird. Außerdem sind regelmäßig Müll und Zigarettenreste vom Gehweg auf das Gelände geweht, was nunmehr unterbunden wird.

Unabhängig davon hat es in der Vergangenheit wiederholt Situationen gegeben, bei denen Kinder auf dem Gelände von den Passanten angesprochen wurden, so dass sich die Einrichtung durch die Einflechtung des Sichtschutzes unbeobachtetes Spielen, Toben, Erleben und Experimentieren erhofft. Dies ggf. in den Sommermonaten auch leicht bekleidet, so dass hier das Schutzinteresse der Kinder Berücksichtigung finden soll.

Eine grundsätzliche Ausweitung auf mehrere Kindertagesstätten ist nicht vorgesehen.

Zu 2.)
Für eine Bewertung, ob und in welchem Umfang diese Maßnahme den erwünschten Wirkungsgrad erzielt, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden. Ein Übersteigen ist jedenfalls erschwert und ein Aufwehen von Müll und Zigarettenresten ist weitgehend unterbunden.

Zu 3.)
Eine Hecke würde zwar das Ziel des Sichtschutzes insbesondere in den Sommermonaten erfüllen, nicht aber den übrigen Entscheidungsaspekten zuträglich sein.