Drucksache Nr. 15-1032/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ladestationen in der Ortsmitte von Wettbergen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 05.05.2022
TOP 6.8.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-1032/2022 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ladestationen in der Ortsmitte von Wettbergen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 05.05.2022
TOP 6.8.

Der Ausbau von Ladestationen in Hannover ist ein notwendiger Schritt, um die Elektromobilität voranzutreiben. Nur bei einem ausreichend ausgebauten Netz von Ladestationen macht der Kauf eines E-Autos für Viele einen Sinn.

Der Ausbau solcher Ladestationen auch im Stadtbezirk Ricklingen ist notwendig und wird ausdrücklich begrüßt.

Die zwei neuen Ladestationen in Wettbergen sind nun in der Ortsmitte errichtet worden. Hier herrscht akuter Parkplatzmangel für Kurzparker, die in den Geschäften ihre Einkäufe tätigen oder Arzt oder Apotheke besuchen. Durch die Errichtung der Ladeparkplätze vor der Ladenzeile sind jetzt nur noch zwei normale Parkplätze übriggeblieben. Die Parkplätze auf der gegenüberliegenden Seite gehören (eigentlich) zur Apotheke.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Warum wurden die beiden Parkplätze für den Ladevorgang ausgerechnet an dieser Stelle errichtet?

2. Wurden alternative Standorte in Wettbergen geprüft?

3. Warum wurden keine Schnellladestationen errichtet?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:


Zu 1. Das Geschäftszentrum im historischen Ortskern Wettbergens ist ein lokaler Bedarfsort für Ladeinfrastruktur, weil er von vielen Autofahrer*innen angefahren wird, um dort für einen überschaubaren Zeitraum etwas zu erledigen. Dies ist ein gebotener Anlass, hier eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge, die künftig einen wesentlichen Teil unserer Mobilität darstellen, zu schaffen.

Bei der Prüfung, an welchem Standort ein Ladebedarf erfüllt werden kann, werden in einem Umkreis von 500 m vorrangig die halböffentlichen Flächen geprüft, also private Parkplätze, die öffentlich zugänglich sind und deren Nutzungsberechtigte sich zur Aufstellung einer Ladesäule bereiterklären. Dies führte hier nicht zum Erfolg.

Die Aufstellung einer Ladesäule im öffentlichen Raum gestaltete sich in diesem Fall als kompliziert. Vor allem um eine unzulässige Verengung des Bürgersteigs zu vermeiden, mussten mehrere denkbare Standorte verworfen werden. Der nun unter Beteiligung der maßgeblichen städtischen Stellen ausgewählte Standort ist nah genug am Bedarf und gewährt die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Aufstellung der Ladesäule.

Durch die Schaffung von zwei Ladeplätzen wird die Anzahl der öffentlichen Parkplätze nicht verändert, lediglich eine andere Berechtigung wird zugesprochen. In den letzten drei Jahren hat sich die Anzahl der Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet jeweils verdoppelt, und der Trend hält an. Somit ist die Maßnahme durchaus zukunftsorientiert und wertet den Geschäftsstandort auf.

An dieser Stelle sei bemerkt, dass an vergleichbaren Orten im Stadtgebiet Geschäftsleute dafür werben, die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur nah an ihrem Geschäft zu errichten, um die Klientel der Elektroauto- Fahrer*innen für sich zu gewinnen.

Zu 2. Das Procedere wurde unter 1. beschrieben, dazu gehörte auch die Prüfung von alternativen Standorten im Umkreis von 500 m.

Zu 3. Eine DC-Schnellladestation wäre nicht nur die Lösung für den örtlichen Bedarf, sondern zugleich für einen größeren Einzugsbereich. Sie würde auch von weiter entfernt wohnenden Autofahrer*innen genutzt, die sich während der oft nur 20 bis 30 Minuten dauernden Ladezeit im Fahrzeug aufhielten. Sie diente somit an einer Stelle wie dieser keineswegs der Verbesserung der örtlichen Infrastruktur, weil sie zusätzlichen Verkehr anzöge, der die örtlichen Geschäfte nicht nutzen und somit tatsächlich den Parkraum verknappen würde.

Zudem stellt eine DC-Schnellladesäule, anders als die AC-Normalladesäule, erhöhte Anforderungen an die Technik innerhalb des örtlichen Stromverteilnetzes, was die Standortwahl zusätzlich einschränkt. Aus den beschriebenen Gründen wurde dies hier nicht geprüft.