Anfrage Nr. 15-1031/2020:
Berücksichtigung des Stadtbezirks bei der Bewerbung zur Kulturhauptstadt

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Berücksichtigung des Stadtbezirks bei der Bewerbung zur Kulturhauptstadt

Die Stadt Hannover bewirbt sich zur Kulturhauptstadt und entwickelt dazu ein entsprechendes Bewerbungskonzept. In der ersten Bewerbung wurde besonders das Thema Begegnung hervorgehoben. Diese Begegnung geschieht aber nicht nur im Stadtzentrum, sondern auch in den Randgebieten Hannovers, also in den Stadtbezirken und Stadtteilen. Auch hier gibt es intensives kulturelles Leben. Dieses ist allerdings in beiden Stadtteilen unseres Stadtbezirks stark eingeschränkt, weil es z.B. in Anderten das AMK-Haus nicht mehr gibt und es für kulturelle Begegnungen nur noch eine Gaststätte (Schützenhaus) und eine Begegnungsstätte bei der AWO gibt. Angesichts des sehr vielfältigen kulturellen Lebens in beiden Stadtteilen reichen die vorhandenen Räumlichkeiten nicht aus, zumal auch immer noch nicht vom Rat beschlossen wurde, das Bürgerhaus zu erhalten.

Wir fragen die Verwaltung:

1. In welcher Form wird das kulturelle Leben der Stadtbezirke berücksichtigt und einbezogen für die Zielsetzungen?

2. Welche Maßnahmen werden in die Bewerbung mit aufgenommen, die dazu dienen das kulturelle Leben im Stadtbezirk zu sichern oder sogar auszubauen und zu fördern?

3. In welcher Weise wird in der Bewerbung auch sichergestellt, dass die räumlichen Voraussetzungen für die kulturellen Begegnungsmöglichkeiten sichergestellt werden sowohl im Stadtteil Misburg, als auch im Stadtteil Anderten?