Drucksache Nr. 15-1031/2016 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Querungsverbesserung an Fußgänger-
schutzanlagen (sogenannte „Bettelampeln“)
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
am 18.05.2016 - TOP 6.3.5.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1031/2016 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Querungsverbesserung an Fußgänger-
schutzanlagen (sogenannte „Bettelampeln“)
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
am 18.05.2016 - TOP 6.3.5.

Beschluss


Die Verwaltung wird beauftragt:

1.)

alle Fußgängerschutzanlagen im Stadtbezirk Linden-Limmer (Anlage 1) so zu schalten, dass das Grünsignal auf Anforderung mit einer maximalen Verzögerung von 5 Sekunden erfolgt. Ausnahmen darf es nur für die Vorrangschaltung des öffentlichen Nahverkehrs geben.

2.)

alle Fußgängerschutzanlagen im Stadtbezirk Linden-Limmer so einzustellen, dass alle Fahrbahnen auch von langsameren Fußgänger/innen in einer Grünphase überquert werden können, so dass bei normalem Querungsverhalten keine Person auf dem Fahrbahnteiler warten muss.

Entscheidung


Dem Antrag wird teilweise gefolgt.

Zu 1.)

Die Schaltung der Fußgängerschutzanlagen erfolgt anhand der folgenden Abfragen:

Das Freigabesignal für den Kraftfahrzeugverkehr muss für eine Mindestzeit geschaltet sein.
Diese hat bis zum Jahr 2010 10 s betragen und wurde dann in den Richtlinien für
Lichtsignalanlagen auf 5 s gekürzt. Die Verwaltung wird an den Fußgängerschutzanlagen,
an denen noch eine Mindestfreigabezeit von 10 s berücksichtigt wird, diesen Wert auf 5 s
zurücksetzen.
Zusätzlich findet eine Bemessung des Kraftfahrzeugverkehrs statt. Nähert sich z. B. ein
Fahrzeugpulk, bei dem der Abstand zwischen den Fahrzeugen eine definierte Zeitlücke
unterschreitet, wird die Freigabe für den Kraftfahrzeugverkehr gehalten um damit keine
zusätzlichen Halte herbeizuführen. Die Größe dieser Zeitlücke variiert bei den
Fußgängerschutzanlagen in Linden von 3 s bis 4,5 s. Die Verwaltung wird diesen Wert für
alle Anlagen auf 3 s setzen.

An den Fußgängerschutzanlagen Deisterstraße / Dunkelberggang und Göttinger Straße /
Hanomag ist der Kraftfahrzeugverkehr zudem in eine Koordinierung eingebunden. Dies
begründet sich aus den hohen Verkehrsstärken des Kraftfahrzeugverkehrs entlang dieser
Strecken und aus den hohen Feinstaubbelastungen, die durch eine erhöhte Anzahl von Halten des Kraftfahrzeugverkehrs noch verstärkt würden.

Zu 2.)

Im Stadtbezirk Linden-Limmer gibt es nur eine Fußgängerschutzanlage, die aus zwei
hintereinander liegenden Teilfurten besteht und die nicht über die Gleise der Stadtbahn
führt. Dabei handelt es sich um die Fußgängerschutzanlage Deisterstraße /
Dunkelberggang. Die beiden Teilfurten werden grundsätzlich gleichzeitig freigegeben. Die
Mindestfreigabezeit ist so bemessen, dass bei normaler Gehgeschwindigkeit beide Furten
in eins gequert werden können.