Drucksache Nr. 15-1028/2016 S1:
"Ein Spielplatz für alle Kinder"
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.05.2016
TOP 6.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1028/2016 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

"Ein Spielplatz für alle Kinder"
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.05.2016
TOP 6.3.2.

Beschluss


Der Fachbereich "Umwelt und Stadtgrün" der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, den Spielplatz Wunstorfer Straße / Zur Schwanenburg durch ein Klettergerüst zu ergänzen, das auch für Kinder unter 3 Jahren, sowie körperlich eingeschränkte Kinder nutzbar ist. Außerdem soll das bereits installierte neue Gerüst in Bezug auf sicherheitsrelevante Mängel geprüft und entsprechend geändert werden. Sollten laufende Mittel nicht zur Verfügung stehen, ist zu prüfen, ob Mittel aus dem ökologischen Sonderprogramm zur Verwendung genutzt werden können.

Entscheidung


Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Der Spielplatz Schwanenwange wurde in den vergangenen zwei Jahren mit neuen Spielgeräten (Spielhaus, Drehkarussell und Kletterkombination) im Rahmen der Unterhaltung ausgestattet.
Da das hölzerne Spielschiff unter wirtschaftlichen Aspekten nicht länger zu halten war, wurde es durch ein neues Spielgerät mit verschiedenen Spiel- und Nutzungsmöglichkeiten ersetzt. Gemäß DIN EN 1176 ist die Aufprallfläche unterhalb des Spielgerätes mit Fallschutzsand ausgestattet, welcher im Falle eines Sturzes den Stoß absorbiert.
Insgesamt wurden auf dem Spielplatz Schwanenwange bereits 54.000 € investiert.

Grundsätzlich baut der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün keine Spielgeräte für unter 3- jährige auf öffentlichen Kinderspielplätzen auf, da hierfür andere Sicherheitsbestimmungen gelten. Daher werden die Spiel- und Klettergeräte mit einem erschwerten Einstieg versehen, der es nur den motorisch versierten Kindern ermöglicht, selbstständig die Geräte zu erklimmen. Damit ist gewährleistet, dass die Kinder gemäß ihres Alter und ihres motorischen Könnens die Spielgeräte entsprechend nutzen können.

Neue Spielgeräte werden bereits vom Hersteller einer sicherheitstechnischen Überprüfung gemäß DIN EN 1176 unterzogen. Nach Einbau wird diese Überprüfung durch die



entsprechenden Fachleute im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün erneut durchgeführt. Erst nach Mängelfreiheit werden Spielgeräte zum Spielen für die Kinder freigegeben.
Aus diesem Grund können wir die genannten Mängel ausschließen.