Drucksache Nr. 15-1023/2018:
Zuwendung an das Kulturbüro Südstadt e.V. im Jahr 2018 - Förderverein für Stadtteilkultur in Südstadt-Bult

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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15-1023/2018
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Zuwendung an das Kulturbüro Südstadt e.V. im Jahr 2018 - Förderverein für Stadtteilkultur in Südstadt-Bult

Antrag,

dem Kulturbüro Südstadt e.V. – Förderverein für Stadtteilkultur in Südstadt- Bult zum Betrieb der Stadtteilkultureinrichtung Kulturbüro Südstadt eine institutionelle Zuwendung in Höhe von 125.000,-€ aus dem Teilergebnishaushalt 2018 – 41 Kultur (Produkt 27304 Bildungsnetzwerke) – Kostenart 43180000 zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit der Gewährung der Zuwendung ist keine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung verbunden.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt  - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Produkt 27304
Bildungsnetzwerke
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 125.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -125.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -125.000,00 €

Begründung des Antrages

Das Kulturbüro Südstadt wird bereits seit seiner Eröffnung im Jahr 2000, durch die Landeshauptstadt Hannover unterstützt.

Aktuell beschäftigt der Verein zwei hauptamtliche Mitarbeiterinnen in Teilzeit (jeweils 35 Stunden) mit unbefristetem Arbeitsvertrag. Der Vorstand besteht aus 7 Personen die ehrenamtlich tätig sind.

Die Verwaltung befürwortet, die Unterstützung des Kulturbüros Südstadt in 2018 in Form einer institutionellen Zuwendung fortzusetzen, weil sich die Strukturen und Angebote des Vereins im Laufe der Jahre gefestigt und professionalisiert haben. Ziel der Vereinsarbeit ist, ein breit gefächertes Kulturangebot im Stadtbezirk zu machen, das alle Altersgruppen berücksichtigt. Ein Schwerpunkt sind Angebote kultureller Bildung für Kinder.

Der Verein hat eine Zuwendung in Höhe von 138.760,- € beantragt, um künftig Fachkräfte im Umfang von zwei Vollzeitstellen beschäftigen zu können und damit mehr Angebote machen zu können. Diesem Antrag kann aufgrund der Begrenzung der Haushaltsmittel zur Zeit nicht entsprochen werden. Die zur Bewilligung vorgeschlagene Zuwendung ist ausreichend, um die Finanzierung des Angebotes im bisherigen Umfang fortzusetzen. Die Gesamtausgaben des Vereins betragen 2018 voraussichtlich 155.000,-€. Die Differenz zur Zuwendung wird aus Einnahmen des Vereins gedeckt.

Der Verein wünscht sich darüber hinaus, die Gleichstellung zu den ersten Kulturtreffs, für die es seit 1992 einen Grundsatzbeschluss gibt, dass die Landeshauptstadt Hannover zwei Vollzeitstellen nach BAT IV b (heute Entgeltgruppe E09 c) je Einrichtung ermöglicht und die inzwischen über einen 3-jährigen Zuwendungsvertrag gefördert werden.

Die Verwaltung wird dem Verein einen 3-Jahres-Zuwendungsvertrag ab 2019 anbieten.

Ein erhebliches Interesse der Landeshauptstadt Hannover an der Erfüllung des vom Zuwendungsempfänger beabsichtigten Zwecks ist gegeben, weil es gelungen ist, vielfältige Angebote und Veranstaltungsformate zu entwickeln, die jährlich von einer Vielzahl Menschen genutzt werden. Unterschiedlichste Gruppen haben am Standort Böhmerstraße 8 ihre kulturelle Heimat gefunden. Das Kulturbüro Südstadt ist zudem die einzige Stadtteilkultureinrichtung im Stadtbezirk.

Die Zuwendung ist erforderlich, um die erfolgreiche Arbeit des Vereins im Jahr 2018 zu finanzieren und die Möglichkeit der kulturellen Teilhabe der EinwohnerInnen im Stadtbezirk Südstadt-Bult sicherzustellen.

41.0 
Hannover / 11.04.2018