Drucksache Nr. 15-1019/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Hygienemaßnahmen in Schulen
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 03.06.2020
TOP 4.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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15-1019/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Hygienemaßnahmen in Schulen
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 03.06.2020
TOP 4.1.3.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation fragen wir die Verwaltung:
  1. Welche Hygienemaßnahmen wurden an den Schulen im Stadtbezirk für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Externe getroffen?
  2. Gibt es in den sanitären Anlagen eine Versorgung mit Warmwasser?
  3. Wie oft werden die sanitären Anlagen gereinigt?

Antwort

Zu 1)
Grundlage für die Hygienemaßnahmen in Schulen ist der Rahmenhygieneplan des Landes Niedersachsen, welcher am 23.04.2020 veröffentlicht wurde. Die Stadt Hannover hat bereits vor Veröffentlichung des Rahmenhygieneplans frühzeitig Vorkehrungen getroffen, um die Schulen beim Kauf verschiedener Materialien, die im Regelfall von den Schulen selbst über das zur Verfügung gestellte Budget beschafft werden (Reinigungseigenbedarf), zu unterstützen. So wurden Produkte, für die es eine schwierige Liefersituation gibt/gab wie z.B. Seife, Handtuchpapier und Desinfektionsmittel zentral durch die Landeshauptstadt Hannover beschafft. Des Weiteren wurden Materialien wie z.B. Absperrband, Klebeband etc. gekauft, nachdem die Schulen aufgrund ihrer Abstands- und Hygienekonzepte, die entsprechenden Bedarfe gemeldet hatten.

Darüber hinaus wird seitens der Verwaltung gemeinsam mit den Schulen ein besonderes Augenmerk auf die Situation der sanitären Einrichtungen in den Schulen gerichtet. So werden an Standorten, an denen es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten Schwierigkeiten bzgl. der Umsetzung von Abstandsregelungen gibt, mobile Lösungen (Handwaschbecken, Toilettenwagen) wie z.B. im Schulzentrum Misburg eingesetzt.

Gemäß Rahmenhygieneplan sind die Schulen weiterhin gefordert, organisatorische Lösungen für die Durchführung des Schulbetriebes zu erarbeiten, um die Einhaltung von Abstandsregeln etc. einzuhalten. Hierzu gehören beispielsweise Regelungen wie Präsenzunterricht in halber Klassenstärke sowie Vorgaben zur Nutzung der Sanitäranlagen, zum Betreten des Schulgebäudes oder zur Durchführung des Pausenbetriebs.

Zu 2)
Warmes Wasser gibt es in der Regel nur in den Duschbereichen der Schulsporthallen. Die Waschbecken in den Toilettenräumen sowie in den Unterrichtsräumen sind meistens nur mit Kaltwasseranschlüssen ausgestattet. Das Händewaschen mit kaltem Wasser hat medizinisch/hygienisch gesehen in Bezug auf die Coronaviren jedoch die gleiche Wirksamkeit wie das Waschen mit warmen Wasser.

Zu 3)
Die Sanitäranlagen in den Schulgebäuden werden zweimal täglich, die in den Sporthallen einmal täglich gereinigt.