Antrag Nr. 15-1017/2025:
Fahrradpiktogramme

Inhalt der Drucksache:

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Fahrradpiktogramme

Antrag

Mit Erlass des niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vom 12.03.2025 ist das Aufbringen von "Piktogrammketten mit Sinnbild Radverkehr auf Fahrbahnen öffentlicher Straßen" geregelt und ermöglicht. Ziel der Regelung ist es in Straßen, in denen aus Platzgründen keine gesonderte Radverkehrsführung möglich ist, auf der Fahrbahn durch das Aufbringen von Fahrradpiktogrammen auf die Gefährdung von Radfahrenden hinzuweisen.

Die Verwaltung wird augefordert von dieser Regelung an folgenden Orten gebraucht zu machen und darüber hinaus weitere für Radfahrende gefährliche Orte durch das Aufbringen der Piktogramme zu entschärfen.

  • in der Karmarschstraße
  • in dem Abschnitt der Osterstraße ohne Schutzstreifen für Radfahrende
  • im Abschnitt der Windmühlenstraße, der keine Fußgängerzone ist
  • am Georgsplatz
  • in der Beringstraße
  • in der Straße "an der Börse"
  • in der Theaterstraße
  • in der Rathenaustraße außerhalb der Fußgängerzone
  • in dem der Luisenstraße, der keine Radverkehrsführung hat
  • in der Joachimstraße
  • im Abschnitt der Lister Meile zwischen Cityring und Friesenstraße
  • auf der Humboldtstraße

Begründung

erfolgt mündlich