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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ersatzmaßnahmen zum Bebauungsplan Nr. 1528
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 21.05.2015
TOP 9.2.1.
In seiner Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 1795 (Zufahrt Fa. Braun vom Ricklinger Stadtweg, Oberricklingen) weist der BUND darauf hin, dass die im Jahre 1997 im Bebauungsplan Nr. 1528 festgelegten Ersatzmaßnahmen in der Reuterwiese noch nicht durchgeführt sind. .
Wir fragen die Verwaltung:
1. Trifft die Feststellung zu?
2. Falls nein – sind die Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle oder in anderem Umfang durchgeführt worden.
3. Falls ja – wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?
Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1: Die Feststellung trifft teilweise zu. Die Maßnahme a) Umwandlung von Acker in extensives Grünland ist erfolgt. Die dauerhafte Pflege wird durch eine extensive Grünlandnutzung ohne Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie eine an die Aufwuchsleistung der Fläche angepasste Mähnutzung bzw. Beweidung realisiert. Die Maßnahmen b) Ruderalflur und c) krautiger Gehölzsaum in den Randbereichen sind bislang nicht durchgeführt worden.
Zu Frage 2: Die Maßnahmen b) und c) sind nicht an anderer Stelle realisiert worden.
Zu Frage 3: Die Realisierung der Maßnahmen b) Ruderalflur und c) krautiger Gehölzsaum wird bis zum Frühjahr 2016 nachgeholt.