Drucksache Nr. 15-1015/2025 N1 S1:
ENTSCHEIDUNG zum gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion:
Tempo 30 Strecken für mehr Verkehrssicherheit
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 16.06.2025
TOP 9.1.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1015/2025 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG zum gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion:
Tempo 30 Strecken für mehr Verkehrssicherheit
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 16.06.2025
TOP 9.1.1.1.

Beschluss

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, die neuen Möglichkeiten der StVO-Novelle zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Stadtbezirk Mitte zu nutzen und an folgenden Stellen Tempo 30 anzuordnen:

a. Die Verwaltung möge die Möglichkeit prüfen, die bestehenden Tempo 30 Abschnitte auf der Friesenstraße und der Lister Meile im Abschnitt zwischen Berliner Allee und Weißekreuzplatzzu verbinden (zwischen Bödekerstraße und Berliner Allee). Ziel soll es sein, auf der Friesenstraße durchgängig Tempo 30 anzuordnen.

b. Die Verwaltung wird beauftragt in der Braunstraße die Einführung von Tempo 30 zu prüfen.

Entscheidung

Dem Beschluss des Stadtbezirksrates kann nur teilweise entsprochen werden.

Auf der Friesenstraße gilt im Bereich zwischen der Bödekerstraße und Eichstraße (ca. 240m) Tempo 30. Grund hierfür ist die Grundschule Johanna-Friesen-Schule.
Auch gilt in der Friesenstraße zwischen Lister Meile und Hamburger Allee (ca. 220 m) Tempo 30. Grund hierfür ist das Kultur- und Kommunikationszentrum Pavillon mit seiner Kindertagesstätte.
Darüber hinaus finden im Moment Fernwärmearbeiten seitens Enercity in der Friesenstraße statt, weshalb diese im Bereich der Kreuzung Friesenstraße / Sedanstraße voll gesperrt und dementsprechend nicht komplett befahrbar ist. Nach Beendigung dieser der Fernwärmearbeiten (Bauende voraussichtlich Ende 2025) soll die Umsetzung des beschlossenen Verkehrskonzeptes Oststadt starten.
In diesem Zusammenhang wird die Friesenstraße als Fahrradstraße ausgewiesen, so dass dort dann die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h liegt.

Aufgrund der derzeit stattfindenden Baumaßnahmen und der daraus resultierenden Reduzierung der tatsächlichen Fahrgeschwindigkeiten des motorisierten Verkehrs ist es aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich, in dem Bereich eine zusätzliche Beschilderung anzuordnen, die im Nachgang (mit Ausweisung der Fahrradstraße) wieder deinstalliert werden müsste.

In der Braunstraße - Höhe Hausnummer 22 - ist die Ausweisung einer Temporeduzierung aus Sicht der Verwaltung Gründen der Verkehrssicherheit nicht sinnvoll.

Das Gebäude Braunstraße 22 ist in jeweils 50 m Abstand von Lichtsignalanlagen umgeben. Angrenzend zur Fahrbahn verläuft ein Radfahrstreifen (kein Schutzstreifen), der nicht vom Kfz-Verkehr überfahren werden darf. Der Radfahrstreifen ist 2,0 m breit und es schließt sich ein Längsparkstreifen an. Der Längsparkstreifen ist 2,0 m breit. Der Abstand vom Gehweg zum fließenden Kraftverkehr beträgt somit 4,0 m. Deshalb besteht aus Sicht der Verwaltung auch keine Gefährdungssituation für den Fußverkehr in Längsrichtung. (Klein-) Kinder, die mit dem Auto zu der Einrichtung gebracht werden, sollten in jedem Fall immer auf der Beifahrerseite (zur Gehwegseite) aussteigen, so dass auch hier keine Gefährdung entstehen kann.
Wie bereits in der Drucksache 2376/2017 von der Verwaltung ausgeführt, kommt die Anordnung einer Temporeduzierung auch vor sensiblen Einrichtungen nicht in Betracht, wenn das Queren der Straße im unmittelbaren Nahbereich der Einrichtung bereits durch eine Lichtsignalanlage (LSA) gesichert ist. Die Querungsmöglichkeit einer Straße im Zuge einer LSA stellt die verkehrssicherste Option dar. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 könnte in solchen Bereichen dazu führen, dass keine Bündelung mehr an den dafür vorgesehenen, lichtsignalgeregelten Querungsstellen erfolgt, sondern die Fahrbahnen auch an unübersichtlicheren Stellen überquert werden. Das könnte das Unfallrisiko erhöhen.

In der Gesamtabwägung kommt die Verwaltung deshalb zu der Auffassung, dass in der Braunstraße keine Geschwindigkeitsreduzierung erfolgen sollte.