Drucksache Nr. 15-1015/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verkehrsberuhigung Eisteichweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 10.05.2017
TOP 4.2.5.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1015/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verkehrsberuhigung Eisteichweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 10.05.2017
TOP 4.2.5.

In der Sitzung des Bezirksrats Misburg-Anderten am 01.02.2017 wurde die Drucksache 15-0134/2017 beschlossen, in der es um eine Verkehrsberuhigung des Eisteichwegs geht. Zwischenzeitlich wurde von der Verwaltung eine Entscheidung getroffen, diesem Antrag nicht zu folgen. Als Begründung wurde angegeben, dass die im Rahmen der Baustelle getroffenen Maßnahme ausreichend seien.
Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Bezieht sich die Entscheidung nur auf die (im Antragstext gar nicht erwähnte) Bauzeit der Bahnbrücken?
2. Wie gedenkt die Verwaltung nach dieser Zeit für eine Verkehrsberuhigung zu sorgen?
3. Welche Gründe sprechen gegen Maßnahmen, die erst nach Ende der Bauarbeiten an den DB-Brücken umgesetzt werden?

Text der Antwort

Zu 1 und 2)
Die Entscheidung der Verwaltung bezieht sich auch auf die Bauzeit nach den DB-Brücken.

Zu 3)
Die Verkehrssituation im Eichteichweg erfordert auch oder gerade nach Beendigung der Bauarbeiten zu den DB-Brücken keine weiteren Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in dieser vorhandenen Tempo-30-Zone.