Drucksache Nr. 15-1014/2015:
Feststellung über den SITZVERLUST von Bezirksratsherrn Wolff

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Ricklingen
 
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15-1014/2015
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Feststellung über den SITZVERLUST von Bezirksratsherrn Wolff

Antrag,

gemäß § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ( NKomVG) festzustellen, dass bei Herrn Marvin Wolff die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 2 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes Stadtbezirksrat vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Werden nicht berührt

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsherr Wolff hat mit Schreiben vom 20.02.2015 seinen Mandatsverzicht für den Stadtbezirksrat Ricklingen mit sofortiger Wirkung erklärt.
Gemäß § 52 Abs. 1 NKomVG endet damit die Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat am 20.02.2015 durch Verzicht.
Der Sitzverlust ist vom Stadtbezirksrat festzustellen; dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.09 
Hannover / 05.05.2015