Drucksache Nr. 15-1013/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ladepunkte und Parkplatzsituation im Wettberger Zentrum
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 05.05.2022
TOP 6.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-1013/2022 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ladepunkte und Parkplatzsituation im Wettberger Zentrum
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 05.05.2022
TOP 6.4.

Im „Dorfkern“ Wettbergen wurden zwei öffentliche Ladepunkte für Elektromobilität installiert und der ohnehin beengte Parkraum für Verbrenner signifikant verringert.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Warum wurde bei der Festlegung des Standortes der Bezirksrat nicht in Übereinstimmung mit §94 Abs. 1 Nr. 4 NKomVG angehört?

Bei der Beantwortung bzw. zwecks Nachfragen bitten wir um Teilnahme der Fachverwaltung, insbesondere des Wirtschaftsdezernates, sowie von Vertretern von Enercity an der Sitzung.

Antwort

Die Bearbeitung von Anträgen auf Sondernutzung von öffentlichen Flächen ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung und fällt nicht unter § 94 Abs. 1 Nr. 4 NKomVG.

Bei der Prüfung des Standortes In der Rehre wurden nach Antragseingang durch enercity in einem verwaltungsinternen Verfahren die Eignung festgestellt und eine Erlaubnis erteilt.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass gerade in innerstädtischen dicht besiedelten Bereichen die Prüfung für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen durch eine Sondernutzung aufwändig ist, da verschiedene konkurrierende Nutzungsinteressen zu berücksichtigen sind.
Die Verwaltung hat durch den Konzessionsvertrag mit enercity deutlich gemacht, dass ein Aufbau der Ladeinfrastruktur erwünscht ist und ist bemüht, die Standorte in Abwägung so festzulegen, dass diese einerseits den öffentlichen Raum möglichst gering belasten, andererseits aber das Ziel erfüllen, die Attraktivität der Elektromobilität durch Ladeplätze mit unmittelbarem Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Einkaufsmöglichkeiten usw. zu erhöhen. Dabei kann in Einzelfällen auch die Einbeziehung von Stellplätzen im öffentlichen Raum zweckmäßig sein.

Eine Teilnahme an einer Sitzung des Stadtbezirksrates durch die Fachverwaltung bzw. die Konzessionsnehmerin enercity ist vor den beschriebenen Hintergründen nicht vorgesehen.