Antrag Nr. 15-1013/2013:
Senkung Kappungsgrenze in Hannover-Mitte

Inhalt der Drucksache:

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Senkung Kappungsgrenze in Hannover-Mitte

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, mit der neuen Landesregierung in Verhandlungen mit dem Ziel zu führen, dass unmittelbar nach Inkrafttreten des neuen § 558 Abs.3 BGB zum 01.05.2013 durch Rechtsverordnung festgestellt wird, dass in den Stadtteilen Oststadt, Mitte, Calenberger Neustadt und Zoo die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, um damit die Voraussetzung für die Absenkung der Kappungsgrenze für Wohnraummieten von 20 % auf 15 % zu schaffen.

Begründung

Seit Jahren wächst die Anziehungskraft Hannovers als Wohn-, Aufenthalts- und Lebensort für Menschen, die zuvor woanders ihren Lebensmittelpunkt gesucht hatten. Folge insbesondere für den zentralen Stadtbezirk Hannover-Mitte ist ein massiv zunehmender Druck auf dem Wohnungsmarkt, der es Hinzuziehenden schwer macht, bezahlbaren Wohnraum zu finden, und es vielen langjährigen BewohnerInnen immer schwerer macht, im Stadtbezirk Mitte wohnen zu bleiben.

Durch die Spekulation von Immobilienfonds, renditesüchtigen Baufirmen und die starke Wohnungsnachfrage ausnutzenden Maklern droht insbesondere in Hannover-Mitte eine massive Verknappung und damit Verteuerung des Wohnraums, die von Vermieterseite nicht selten zur Ausnutzung der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten zur Mieterhöhung (aus)genutzt wird.

Mit einer Rechtsverordnung der Landesregierung nach § 558 BGB in der ab dem 01.05.2013 geltenden Fassung, die den Stadtbezirk Hannover-.Mitte ausdrücklich benennt, kann die Kappungsgrenze als Obergrenze für Mieterhöhungen von 20 % im Stadtbezirk Mitte auf 15 % abgesenkt werden, und MieterInnen können insoweit vor Mieterhöhungen geschützt werden.