Antrag Nr. 15-1012/2018:
Änderungsantrag gem. §§ 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der LH Hannover
zum Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 03, Bothfeld-Vahrenheide (DS 0414/2018), Betreff: Baldurstraße

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag gem. §§ 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der LH Hannover
zum Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 03, Bothfeld-Vahrenheide (DS 0414/2018), Betreff: Baldurstraße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die unter 1., Anlage 1 lfd. Nr. 2 für eine Erneuerung vorgesehene Baldurstraße wird im Sonderprogramm für Straßenerneuerung nicht berücksichtigt.

Begründung

Mit der vom Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide einstimmig beschlossenen Drucksache 15-2984/2017 sollten die GrundstückseigentümerInnen in der Baldurstraße dahingehend befragt werden, ob die Straße im bisherigen Querschnitt mit Bürgersteig und Bordsteinkanten saniert werden soll oder eine Umgestaltung ohne Bürgersteig gewünscht wird. Sowohl die ablehnende Entscheidung der Verwaltung zur Drucksache (15-2984/2017 S1) wie auch die Ausführungen im Rahmen der vorliegenden Beschlussdrucksache (DS 0414/2018) sind diesbezüglich nicht zufriedenstellend. Laut der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Grünen Bezirksratsfraktion (15-2960/2017 F1) sind in der Baldurstraße rein zahlenmäßig lediglich 20 EigentümerInnen betroffen. Die Befragung eines solch kleinen Personenkreises wäre für die Verwaltung mit vertretbarem Arbeitsaufwand und in annehmbarer Zeit möglich gewesen. Sie hätte Aufschluss über die Interessenlage der EigentümerInnen liefern können, zumal hier ein sinnvoller Gestaltungspielraum besteht, wie die Verwaltung selbst einräumt. Aus Sicht der Grünen Bezirksratsfraktion ist die Baldurstraße zwar seit Jahren erneuerungsbedürftig, allerdings ist der Zustand keineswegs existenziell. Daher bestehen an dieser Stelle auch keine zeitlichen Sachzwänge.