Antrag Nr. 15-1008/2021:
Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 473, 2. Änderung – Riethorst –
Erneuter Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (DS 0545/2021)
Betreff: Parkhausgrundstück in Erbpacht, möglicher Flächentausch und öffentliches Vorkaufsrecht

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 473, 2. Änderung – Riethorst –
Erneuter Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (DS 0545/2021)
Betreff: Parkhausgrundstück in Erbpacht, möglicher Flächentausch und öffentliches Vorkaufsrecht

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

1. Die Stadt Hannover wird aufgefordert, im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 473, 2. Änderung das Grundstück der P+R-Anlage nicht zu verkaufen, sondern der Investorin im Rahmen eines Erbpachtvertrages oder in anderer geeigneter Vertragsform für die Errichtung des geplanten Parkhauses zu überlassen. Für den Fall, dass das Parkhaus auf einer bereits im Eigentum der Investorin befindlichen Fläche errichtet wird, ist vertraglich ein entsprechender Flächentausch abzusichern.
2. Die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nr. 473, 2. Änderung sind unter Antragspunkt 2. dahingehend anzupassen.
3. Für den Fall einer möglichen späteren Insolvenz der Investorin ist zudem vertraglich ein Vorkaufsrecht für die Stadt für die gesamte Fläche zu vereinbaren.

Begründung

Die öffentliche Hand sollte ihre Steuerungsmöglichkeiten über den Verkauf von Grundstücken insbesondere im Hinblick auf künftige Bedarfe der Allgemeinheit, wie etwa Mobilität, nicht gänzlich aus der Hand geben. Daher sind sowohl vertraglich als auch im Rahmen des Bebauungsplans 473, 2. Änderung entsprechende Vorkehrungen zu treffen.