Anfrage Nr. 15-1008/2017:
Radverkehrsplanung Cousteaustraße

Inhalt der Drucksache:

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Radverkehrsplanung Cousteaustraße

Die Stadt hat im Jahr 2014 in ihrem Radverkehrskonzept die Cousteaustraße als sogenannte Nebenroute ausgewiesen. Durch einen Grundstücksverkauf mitsamt der Straße steht diese direkte Verbindung zwischen Kirchrode/Bemerode und Messe-Ost/Laatzen seit Herbst 2016 nicht mehr zur Verfügung. Im B-Plan-Verfahren und beim Verkauf wurde die Radverkehrsplanung offensichtlich nicht aufgegriffen oder ausreichend berücksichtigt. Fuß- und Radverkehr müssen deswegen jetzt einen Umweg von ca. 650 Metern in Kauf nehmen, was für Alltagswege zum Studium oder zur Arbeit eine erhebliche Erschwernis bedeutet.

Offenbar hat es in der Vergangenheit bereits eine städtische Anfrage gegeben, ob auf dieser Achse ein Wegerecht für Fuß- und Radverkehr eingerichtet werden kann. Der Eigentümer soll das verneint haben. Zuletzt scheint es aber auf dem Grundstück Planungsänderungen und neue Entwicklungsabsichten zu geben, die eventuell neue Chancen bieten, die Situation für den Fuß- und Radverkehr wieder zu verbessern.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

1. Wann wurde eine Anfrage des Wegerechtes für Fuß- und Radweg seitens der Stadt gestellt und wie lautete das darin enthaltene Gegenangebot an den neuen Eigentümer?

2. Gibt es auf Eigentümerseite veränderte Pläne, die es möglich machen, erneut eine entsprechende Anfrage zu stellen oder was sind die Gründe, die dagegensprechen?

3. Wie kann in Zukunft gesichert werden, dass die Radverkehrsplanung bei Grundstücksverkäufen der LHH nicht derart unberücksichtigt bleibt und damit aufgehoben wird?