Antrag Nr. 15-1006/2021:
Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 473, 2. Änderung – Riethorst –
Erneuter Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (DS 0545/2021)
Betreff: Erhöhung der zulässigen Vollgeschosse

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 473, 2. Änderung – Riethorst –
Erneuter Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (DS 0545/2021)
Betreff: Erhöhung der zulässigen Vollgeschosse

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

1. Die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nr. 473, 2. Änderung werden unter Antragspunkt 2. dahingehend verändert, dass auf den überbaubaren Flächen im sonstigen Sondergebiet (SO 1) die Zahl der zulässigen Vollgeschosse von 5 bzw. 7 auf 8 bzw. 10 Vollgeschosse erhöht wird.
2. Die Höhe des geplanten Parkhauses im sonstigen Sondergebiet (SO 2) soll sich in diesem Zuge nicht an der maximalen Höhe im SO 1 orientieren, sondern auf maximal 6 Vollgeschosse begrenzt sein.

Begründung

In dem derzeit gültigen Bebauungsplan ist eine maximale Höhe von 10 Vollgeschossen vorgesehen. Demnach würde sich die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse mit dem vorliegenden Bebauungsplan verringern, was im Sinne des Flächenverbrauchs und der Flächeneffizienz in einem hochverdichteten Bereich wie der LHH nachteilig wäre. Ein stadtweites Vorgehen dieser Art würde unweigerlich dazu führen, dass an anderen Stellen zusätzliche Flächen überbaut werden würden. Auch wenn das aktuelle Bauvorhaben davon nicht mehr unmittelbar betroffen wäre, muss in den kommenden Jahrzehnten konsequent mehr in die Höhe gebaut werden. Zudem ist die hohe Bebauung durch die örtliche Bevölkerung bereits akzeptiert. Um den Bürokomplex durch das in unmittelbarer Nähe geplante Parkhaus nicht gänzlich zu verdecken, ist eine abgestufte Bebauung vorzusehen.