Anfrage Nr. 15-1005/2022:
Unstimmigkeiten bei Verwaltungsauskünften

Inhalt der Drucksache:

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Unstimmigkeiten bei Verwaltungsauskünften


Am 28.02.2022 wurden seitens der Verwaltung einige Nachfragen (zur Flüchtlingsunterkunft Baumschulenallee) aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 09.12.2021 zu Protokoll beantwortet. Diese Antworten sind jedoch nicht übereinstimmend mit Auskünften, die die Verwaltung gegenüber Bürgern in Einwohnerfragestunden mitgeteilt hat.

Am 15.09.2016 wurde einem Bürger zu den gepflanzten Bäumen mitgeteilt "Da der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün nach wie vor von einer temporären Nutzung ausgeht, werden diese Planzungen auch nicht als Ersatzpflanzungen für die an anderen Standorten gefällten Bäume angerechnet.

Am 28.02.2022 teilte die Verwaltung den Mitgliedern des Bezirksrats mit: "Aufgrund der umfangreichen Baumfällungen, welche zur Errichtung der Flüchtlingsunterkünfte im Rahmen der Sofortprogramme 2014/15 und 2016 erforderlich waren, wurde seitens der Verwaltung eine Gesamtbilanz der gefällten Bäume sowie der Neupflanzungen erstellt. Diese sieht vor, dass sämtliche auf den betroffenen Grundstücken neu gepflanzten Bäume sowie ein Großteil der Groß- und Mittelsträucher als Ersatzpflanzungen angerechnet werden. Aufgrund dieser Bilanz sind alle auf den Grundstück der Flüchtlingsunterkunft Baumschulenallee vorhandenen Bäume, sowie Groß- und Mittelsträucher als Ersatzpflanzungen anzusehen.

Am 12.05.2016 wurde einem Bürger zur Baugenehmigung mitgeteilt: "Es handele sich um drei III-geschossige Wohngebäude und ein II-geschossiges Gemeinschaftshaus. [...] Die Unterkunft werde für drei Jahre genehmigt."


Am 28.02.2022 teilte die Verwaltung den Mitgliedern des Bezirksrats mit: "Für die Unterkunft an der Baumschulenallee liegt eine unbefristete Baugenehmigung vor (AZ 00054/2016). Seitens der Bauaufsicht wurde eine Befreiung nach BauGB §31 Abs.2 erteilt, damit ist die Genehmigung für das Flüchtlingswohnheim unbefristet gültig."

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Woher kommen die genannten Diskrepanzen?







2. Welche der Auskünfte sind faktisch korrekt?

3. Wie wird die Verwaltung sicherstellen, dass künftig keine sich widersprechenden Auskünfte zu Sachverhalten generell getätigt werden?