Drucksache Nr. 15-1002/2017 S1:
Verschmutzungen Radweg Anderter Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 10.05.2017
TOP 9.5.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1002/2017 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Verschmutzungen Radweg Anderter Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 10.05.2017
TOP 9.5.1.

Beschluss

Der Oberbürgermeister wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Verschmutzungen des Radwegs der Anderter Straße auf Höhe der Einfahrt zum Grundstück Anderter Straße 85 (ehemalige Betonwerke Moll), die dort regelmäßig auftreten, zu unterbinden, beispielsweise durch häufigere Reinigung oder durch Auflagen an den Grundstückseigentümer.

Entscheidung

Der Bitte wurde nachgekommen. Der Antrag wurde zuständigerweise an aha weitergeleitet. Von dort kam folgender Brief:
Zur o.g. Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung:
1. Gemäß §3 Abs.1 der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Hannover obliegt dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) u.a.die Reinigung der öffentlichen Straßen- und Wegeflächen im Stadtgebiet.
2. § 3 Abs.1der Straßenreinigungsverordnung
Reinigung der Fahrbahnen. Fußgängerstraßen und Radwege
Die Reinigung der Fahrbahnen richtet sich nach der Verkehrsbelastung der Straßen und ihrem Verschmutzungsgrad.
Die Anderter Straße ist in die Reinigungsklasse II: in der Regel zweimal wöchentlich eingestuft. Der Radweg im Bereich der Anderter Straße 85, (Zufahrt ehemalige Betonwerke Moll) wird von uns im Zuge der Straßenreinigung gereinigt.
3. Nach § 6 Abs.1 der Straßenreinigungsverordnung Reinigungspflicht bei übermäßiger Verunreinigung. Wer eine Straße oder einen Platz über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen....
4. Für die Reinigung der Zufahrt zum Grundstück ist der Eigentümer verantwortlich. Dieser wurde durch uns auf die Verschmutzungen auch auf dem Radweg und der Anderter Straße in diesem Bereich, bereits am 08.02.2017 hingewiesen.
5. Aha kontrolliert stichprobenartig , ob Anlieger ihrer Reinigungspflichten einhalten. Bei unseren Kontrollen ist uns keine übermäßige Versehrnutzung des Radweges mehr aufgefallen.