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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Beseitigung der Absperrbaken in der Hauptstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 21.05.2015
TOP 10.3.1.
Beschluss
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung prüft bauliche Maßnahmen, um die Absperrbaken vor den Parkbuchten in der Hauptstraße zu beseitigen und durch eine preiswerte, reinigungsfähige, barrierefreie, nachhaltige und für Fußgängerinnen und Fußgänger nutzbare Lösung zu ersetzen.
Entscheidung
Dem Antrag wird nicht gefolgt.
Die Verwaltung hat bauliche Maßnahmen zum Rückbau der durch Poller gesperrten Parkbuchten in der Hauptstraße geprüft.
Aufgrund der ehemaligen Funktion der Hauptstraße ist die bauliche Substanz der Fahrbahn für die derzeitige Belastung so überdimensioniert, dass diese auf Jahre noch nicht erneuert werden muss. Die Nebenanlage befindet sich hingegen in einem erneuerungswürdigen Zustand. Eine Grunderneuerung der Nebenanlagen, bei der auch die Parkbuchten zurückgebaut werden würden, ist gemäß NKAG umlagefähig, d.h. die Anlieger würden an den Kosten beteiligt werden. Ein Rückbau der Parkbuchten, ohne Erneuerung der Nebenanlagen, ist als nicht nachhaltig zu bewerten, da diese im Falle einer Erneuerung der Nebenanlagen nicht etwa erhalten werden können, sondern ebenfalls erneuert werden müssten.
Die Verwaltung erachtet einen Rückbau der Parkbuchten ohne gleichzeitige Erneuerung der gesamten Nebenanlagen in der Hauptstraße als nicht sinnvoll und folgt den Antrag daher nicht.
Die Sperrung der Parkbuchten durch Poller erfolgte gemäß Antrag Nr. 15-2337/2003 – „Verkehrsberuhigung im südlichen Teil der Hauptstraße in Wettbergen“ um einen geschwindigkeitsdämpfenden Effekt durch die Einengung des nutzbaren Fahrbahnquerschnitts durch auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge, vor allem für den von der B217 nach Wettbergen einfahrenden Verkehr, zu erzielen. Der etwa 7,50 m breite Fahrbahnquerschnitt wurde somit auf etwa 5,50 m reduziert, womit eine für eine Tempo-30-Zone angemessene Fahrbahnbreite erzeugt wurde.
Durch die Anordnung der Längsparkstände in Fahrtrichtung Wettbergen wird ein zusätzlicher geschwindigkeitsdämpfender Effekt erzielt, da Fahrzeuge in dieser Fahrtrichtung im Zweifelsfall wartepflichtig sind.
Die Verwaltung sah sich bereits zum wiederholten Male mit der Verkrautung der durch Poller abgesperrten Parkbuchten konfrontiert. Seitens der Verwaltung wurde daher geprüft, ob die Freigabe der Parkbuchten auf der Südseite der Hauptstraße durch Rückbau der Poller bei gleichzeitiger Aufhebung und Demarkierung der Parkstände auf der nördlichen Nebenanlage der Hauptstraße eine Verbesserung ergeben könnte. Die derzeit in Fahrtrichtung Wettbergen auf der Fahrbahn stehenden Fahrzeuge würden somit in den Parkbuchten stehen können, während die in Fahrtrichtung Ronnenberg derzeit auf der Nebenanlage stehenden Fahrzeuge dann auf der Fahrbahn stehen würden.
Hinsichtlich der Verkrautung würde sich eine Verbesserung einstellen, da die Parkbuchten dann wieder benutzt werden würden, hinsichtlich der Geschwindigkeitsdämpfung würde es jedoch zu einer Verminderung des positiven Effektes kommen, da bei gleichbleibender nutzbarer Fahrbahnbreite von etwa 5,50 m nun der von der B217 in Richtung Wettbergen fahrende Verkehr bevorrechtigt wäre.
Auf Beschluss des Bezirksrates könnte diese Maßnahme seitens der Verwaltung umgesetzt werden.