Drucksache Nr. 15-0999/2017:
Bebauungsplan Nr. 1835 Steinbruchsfeld Ost -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-0999/2017
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1835 Steinbruchsfeld Ost -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1835
- Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten in II bis III-geschossiger Bebauung und Verkehrsflächen- entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Die Kosten für die Erschließung werden im weiteren Verfahren ermittelt und dargestellt.
Durch den Verkauf von städtischen Grundstücken werden Einnahmen erwartet.

Begründung des Antrages

Als Grundlage für die zukünftige Wohnungspolitik in Hannover hat der Rat im Jahr 2013 das Wohnkonzept 2025 beschlossen. Darin ist der Wohnungsneubau von herausragender Be
deutung. Bis zum Jahr 2030 wird ein jährlicher Wohnungsneubaubedarf von 1.050 Wohn-
einheiten prognostiziert.
Im Wohnkonzept ist die Entwicklung des Steinbruchsfeld-Ost zu Wohnbauland für den Zeitraum 2017-2025 vorgesehen.

Für das gesamte Steinbruchsfeld wurde bereits im Jahr 1979 die Aufstellung des Bebau-
ungsplans Nr. 1040 beschlossen und eine vorgezogene Bürgerbeteiligung mit dem Ziel Wohnungsbau durchgeführt. Diese Planung wurde seinerzeit nicht weiter vorangetrieben.

Erst in den 1990er Jahren ist die Planung im westlich angrenzenden Gebiet mit dem Bebauungsplan Nr. 1500 Steinbruchsfeld unter veränderten Rahmenbedingungen fort-
gesetzt worden und 1995 in Kraft getreten.

Städtebauliches Ziel für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ist nun die Entwick-
lung eines allgemeinen Wohngebietes, das die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Grundstücksangebot für den verdichteten Einfamilienhausbau und den Geschoss-
wohnungsbau schafft. Das neue Wohngebiet soll die umliegenden Wohngebiete ergänzen und damit den Quartierscharakter in diesem Teil von Misburg-Nord stärken.

Das zurzeit überwiegend gärtnerisch genutzte Plangebiet liegt zentral im Stadtteil und erscheint nach Prüfung der Standortqualitäten und der Rahmenbedingungen zur Entwick-
lung von Wohnungsbau geeignet. Es wird erwartet, dass auf der 7,8 ha großen Fläche zwischen 250 und 400 Wohneinheiten realisiert werden können. Gemäß der Wohnbau-
offensive 2015 soll zu 25% geförderter Wohnungsbau entstehen.

Das neue Wohnquartier soll für den motorisierten Individualverkehr sowohl nach Norden als auch nach Süden und Osten an die vorhandenen Hauptverkehrsstraßen angeschlossen werden. Im Zusammenhang mit der Neuplanung wird der Verkehr für die gesamte Situation des Steinbruchsfelds überprüft werden.
Die Lage und Ausgestaltung des inneren Erschließungssystems soll im Rahmen des wei-
teren Planungsprozesses festgelegt werden. Ein Ziel ist die Verknüpfung des Erschließ-
ungsnetzes und die fußläufige Vernetzung mit den umliegenden Wohngebieten sowie die Stärkung der Verbindung von Misburger Wald und Mittellandkanal bzw. in Richtung Groß-Buchholz durch Rad- und Fußwegeverbindungen.

Es wird im Weiteren geprüft, in welchem Umfang eine Kindertagesstätte erforderlich ist oder ob der Bedarf durch die vorhandenen Kitas gedeckt werden kann. Zudem wird geprüft, inwiefern der Bedarf an Schulplätzen durch die Grundschule Mühlenweg gedeckt werden kann.

Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Hannover stellt neben „Wohnbaufläche“ auch die Trasse einer Stadtbahnlinie dar. Diese Planung wurde jedoch verworfen. Inzwi-
schen ist die Stadtbahn entlang der Buchholzer Straße realisiert und Misburg an das Stadt-
bahnnetz angeschlossen worden. Entsprechend der beschriebenen städtebaulichen Ziel-
setzung soll ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan durchgeführt werden.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren durchführen zu können.

61.13 
Hannover / 03.04.2017