Anfrage Nr. 15-0998/2015:
Behandlung von Eckgrundstücken im Sanierungsgebiet Oberricklingen

Inhalt der Drucksache:

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Behandlung von Eckgrundstücken im Sanierungsgebiet Oberricklingen

In der Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 5.3.2015 hatte die Verwaltung über die Maßnahmen zur Grunderneuerung im Bestand zu den Straßen

a) Wennigser Straße
b) Ronnenberger Straße
c) Barsinghäuser Straße
d) Springer Straße
e) Gehrdener Straße
informiert. Durch die Kreuzungen der zu sanierenden Straßen in diesem Gebiet würden ca. 16 Eigentümer von Eckgrundstücken doppelt zur Straßenausbaubeitragssatzung veranlagt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Eigentümer der Eckgrundstücke in den vorgenannten Straßen nach der Straßenausbaubeitragssatzung nicht doppelt durch die umzulegenden Kosten zu belasten?
2. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, hier die Anwendung der Satzung nur auf den Zugang zum Grundstück abzustellen, um eine einfache und damit geringere Belastung für die jeweiligen Grundstückseigentümer zu erreichen?