Antrag Nr. 15-0997/2007:
Kennzeichnung Ottostraße als "Spielstraße"

Inhalt der Drucksache:

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Kennzeichnung Ottostraße als "Spielstraße"

Antrag,

Die Verkehrsflächen der Ottostraße im Abschnitt Am Schafbrinke bis Brandensteinstraße werden als sogenannte Spielstraße gekennzeichnet (verkehrsberuhigte Bereiche, Zeichen 325 und 326 der Straßenverkehrsordnung).

Begründung

Die Ottostraße wird durch den Abkürzungsverkehr aus der Liebrechtstraße belastet. Mit der Kennzeichnung der derzeitigen Tempo 30-Zone als sogenannte Spielstraße soll die Ottostraße für den Durchgangsverkehr unattraktiv werden. Darüber hinaus ist mit der vorgegebenen Schrittgeschwindigkeit für Fahrzeuge mehr Sicherheit zu erwarten, insbesondere für Kinder dient dieses der Stärkung der Aufenthaltsqualität im Straßenraum.
Für die Umsetzung dürften Schilder und Markierungen genügen, bauliche Maßnahmen sind vorerst nicht erforderlich.