Drucksache Nr. 15-0995/2017 S1:
Konzept zur baldmöglichen Herstellung inklusiver Spielplätze
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 10.05.2017
TOP 8.5.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0995/2017 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Konzept zur baldmöglichen Herstellung inklusiver Spielplätze
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 10.05.2017
TOP 8.5.2.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, ein zeitliches und sachliches Konzept zur baldmöglichen Herstellung von Inklusivität aller Spielplätze im Stadtbezirk Linden-Limmer nach Artikel 30, Absatz 5 der UN-Behindertenrechtskonvention1 zu erstellen und dem Bezirksrat zu übergeben.

Entscheidung

Dem Antrag wird teilweise gefolgt.

Das Konzept für die öffentlichen Spielplätze in der gesamten Stadt Hannover sieht vor, dass bei allen Neuanlagen und größeren Erneuerungen diese nach inklusiven Gesichtspunkten gestaltet werden.

Dies geschieht seit etlichen Jahren, wobei die Möglichkeiten und Standards entsprechend den Erfordernissen fortlaufend konkretisiert und verbessert wurden. Einzelheiten werden im Rahmen der Kinder- und Jugendlichenbeteiligung sowie in der Abstimmung mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen bei den jeweiligen Projekten besprochen.

Da sich die Erfordernis für Neuanlagen und Erneuerungen nicht ausschließlich nach der UN-Behindertenrechtskonvention richtet, sondern zum Beispiel auch nach der Notwendigkeit der Verkehrssicherheit und der Spielplatzversorgung im jeweiligen Stadtviertel ist bei der Zeitplanung und Priorisierung das gesamte Stadtgebiet zu betrachten. Deshalb sind langfristige Zeitpläne für einzelne Stadtbezirke nicht möglich, weil bei den regelmäßigen Sicherheitskontrollen und den jährlichen Hauptinspektionen der Spielgeräte auf allen städtischen Spielplätzen auch auf nicht langfristig planbare Sachverhalte reagiert werden muss, z. B. wenn sich herausstellt, dass ein Spielplatz aufgrund abgängiger Spielgeräte schneller bearbeitet werden muss als vorher absehbar war.