Antrag Nr. 15-0991/2019:
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld - Anbringung eines Hundetütenspenders am Stadtparkweg und für das erste Jahr 4 Kartons Hundetüten - 09/2019

Inhalt der Drucksache:

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Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld - Anbringung eines Hundetütenspenders am Stadtparkweg und für das erste Jahr 4 Kartons Hundetüten - 09/2019

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Betrag: bis zu 112,00 €
Verwendungszweck: Anbringung eines Hundetütenspenders am Stadtparkweg und für das erste Jahr 4 Kartons Hundetüten
(Zuwendung 09/2019)

Begründung

Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt. Eine vorhandene Hundetütenspenderbox aus der Hölderlinstraße wird umgesetzt. Folgekosten entstehen dem Bezirksrat nicht. Sollten die Kosten niedriger ausfallen als geplant, sinkt die Zuwendung des Stadtbezirksrates entsprechend.

Die Empfängerin / der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.
Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungseingang.