Antrag Nr. 15-0990/2021:
Ausbau der Veloroute 08 - Änderungsantrag zur Drucksache 0498/2021

Inhalt der Drucksache:

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Ausbau der Veloroute 08 - Änderungsantrag zur Drucksache 0498/2021

Antrag

Der Bezirksrat möge zu TOP 2.1. beschließen:

1.) Vor der endgültigen Beschlussfassung führt die Verwaltung eine öffentliche Informationsveranstaltung gemäß NKomVG § 85, Absatz 5 durch, in der über alle Konsequenzen für die Anwohner*innen im betroffenen Gebiet (Wegfall von Parkplätzen, Gefahren der Verkehrsverlagerung) informiert und ggf. Alternativen aufgezeigt werden. Die Information ist so vorzunehmen, dass für die Einwohnerinnen und Einwohner Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung besteht.
Auch die BI Loccumer Straße ist dazu einzuladen, ebenso betroffene Anwohner*innen und Geschäftsleute an der Hildesheimer Straße.
Bei der Umsetzung der Velouroute sind die dabei geäußerten Ansichten und Meinungen der Bürger*innen angemessen zu berücksichtigen und in den Abwägungsprozess einzustellen.
2.) Es wird eine ständige Arbeitsgruppe aus Vertreter*innen der Stadtverwaltung, des Bezirksrates Döhren-Wülfel und interessierten Anwohner*innen der betroffenen Gebiete gebildet, die die Maßnahmen ständig begleitet und ggf. Änderungen der Pläne erarbeitet, sollten unvorhergesehene Umstände auftreten oder die verkehrliche Belastung einzelner Straße zu stark zu nehmen.
3.) Die Verwaltung wird aufgefordert, vor Einführung einer geplanten Veloroute sowie anschließend Gesamterhebungen der Verkehrsflüsse durch die Stadtteile Wülfel, Mittelfeld und Döhren durchführen zu lassen.
4.) Durch geeignete Maßnahme ist sicherzustellen, dass die Loccumer Straße und andere „Schleichverkehrsstraßen“ nicht durch zusätzlichen Verkehr infolge der Einrichtung der Velouroute noch stärker belastet werden.
Für die Loccumer Straße zwischen der Straße Am Mittelfelde und der Völgerstraße, sowie der Helmstedter Straße ist anzustreben sie als Radverkehrsstraßen auszuweisen.
5.) In Höhe der Riepestraße wird eine Querungsmöglichkeit über die Straße Rudolf-von Bennigsen-Ufer für Radfahrer und Fußgänger eingerichtet.
6.) Der Bezirksrat wird, bevor die Bürgerbeteiligung nicht abgeschlossen ist, keinem Verkehrsversuch zustimmen.

Begründung

Die Maßnahmen dürfen erst nach einer umfassenden Bürgerbeteiligung begonnen werden.
Durch die vorgeschlagene Arbeitsgruppe soll zudem eine laufende Bürgerbeteiligung sichergestellt werden.
Die Loccumer Straße ,die Helmstedter Straße und andere Nebenstraßen sind derzeit schon durch Schleich- und Lieferverkehre aus und in Richtung Laatzen, Messen und Kronsberg stark belastet. Keinesfalls darf die Einrichtung einer Velo-Route hier zu noch stärkeren Verkehrsproblemen führen. Diese sollte im positiven Sinne dazu genutzt werden, um den Radverkehr vor allem nach und vom östlich der Hildesheimer Straße gelegenen Teil Döhrens sowie den Stadtteilen Seelhorst und Waldheim, jenseits der auch für Radfahrer aufgrund der vielen Ampelkreuzungen unattraktiven Hildesheimer Straße, zu führen.
Eine mögliche Teilsperrung der Wiehbergstraße oder Abschnitte dieser für den motorisierten Verkehr würde zusätzlich zu erheblichen Auswirkungen auf die Verkehre in Döhren und Wülfel führen. Sie ist nicht zwingend für die Einführung der Veloroute notwendig. Daher sind zunächst die Auswirkungen durch die Veloroute abzuwarten, bevor weitere Maßnahmen erfolgen.
Auch dürfen die Anlieger*innen und Geschäftsleute sowie die Arzt- und Tierarztpraxen an der Hildesheimer Straße nicht noch weitere Nachteile erfahren. In diesem Bereich müssen Lieferverkehr und Kurzzeitparken weiterhin möglich bleiben.

Viele Menschen aus Waldhausen und Döhren queren bereits in Höhe der Riepestraße das Rudolf-von Bennigsen-Ufer um zum Südufer des Maschsees oder zu Aspria zu gelangen. Wegen des starken Kfz-Verkehrs auf dem Straßenzug Rudolf-von Bennigsen-Ufer/Schützenallee ist eine gesicherte Querungsmöglichkeit (Mittelinsel, Zebrastreifen etc.) dringend erforderlich.