Der Bezirksrat möge zu TOP 2.1. beschließen:
1.) Vor der endgültigen Beschlussfassung führt die Verwaltung eine öffentliche Informationsveranstaltung gemäß NKomVG § 85, Absatz 5 durch, in der über alle Konsequenzen für die Anwohner*innen im betroffenen Gebiet (Wegfall von Parkplätzen, Gefahren der Verkehrsverlagerung) informiert und ggf. Alternativen aufgezeigt werden. Die Information ist so vorzunehmen, dass für die Einwohnerinnen und Einwohner Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung besteht.
Auch die BI Loccumer Straße ist dazu einzuladen, ebenso betroffene Anwohner*innen und Geschäftsleute an der Hildesheimer Straße.
Bei der Umsetzung der Velouroute sind die dabei geäußerten Ansichten und Meinungen der Bürger*innen angemessen zu berücksichtigen und in den Abwägungsprozess einzustellen.
2.) Es wird eine ständige Arbeitsgruppe aus Vertreter*innen der Stadtverwaltung, des Bezirksrates Döhren-Wülfel und interessierten Anwohner*innen der betroffenen Gebiete gebildet, die die Maßnahmen ständig begleitet und ggf. Änderungen der Pläne erarbeitet, sollten unvorhergesehene Umstände auftreten oder die verkehrliche Belastung einzelner Straße zu stark zu nehmen.
3.) Die Verwaltung wird aufgefordert, vor Einführung einer geplanten Veloroute sowie anschließend Gesamterhebungen der Verkehrsflüsse durch die Stadtteile Wülfel, Mittelfeld und Döhren durchführen zu lassen.
4.) Durch geeignete Maßnahme ist sicherzustellen, dass die Loccumer Straße und andere „Schleichverkehrsstraßen“ nicht durch zusätzlichen Verkehr infolge der Einrichtung der Velouroute noch stärker belastet werden.
Für die Loccumer Straße zwischen der Straße Am Mittelfelde und der Völgerstraße, sowie der Helmstedter Straße ist anzustreben sie als Radverkehrsstraßen auszuweisen.
5.) In Höhe der Riepestraße wird eine Querungsmöglichkeit über die Straße Rudolf-von Bennigsen-Ufer für Radfahrer und Fußgänger eingerichtet.
6.) Der Bezirksrat wird, bevor die Bürgerbeteiligung nicht abgeschlossen ist, keinem Verkehrsversuch zustimmen.