Drucksache Nr. 15-0989/2004:
Bebauungsplan Nr. 1674 - westlich Tillystraße -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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15-0989/2004
3
 

Bebauungsplan Nr. 1674 - westlich Tillystraße -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung,
- Schaffung eines Baurechts für einen Lebensmittel-Nahversorger mit einer
Bruttogeschossfläche von 1200 m² und einer Verkaufsfläche von 900 m²,
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Zur Qualität von Wohngebieten zählt u.a. auch die Versorgung mit Gütern und Dienst-
leistungen, die in Geschäften, Praxen und Büros angeboten werden. Einzelläden, Laden-
gruppen und Marktplätze dienen als Kommunikationspunkte, an denen nachbarschaftliche Kontakte geknüpft und erhalten werden. Die Aufgaben der örtlichen Versorgung werden je nach Lage und Einzugsbereich von Nachbarschaftsläden und zentralen Einkaufsschwer-
punkten (Marktbereichen) wahrgenommen. Diese Planung dient der Stärkung des Stand-
ortes und damit auch der Sicherung der wohnungsnahen Versorgungsstruktur, auf die Frauen besonders angewiesen sind, da sie zum größeren Anteil in die Besorgung von Gütern des täglichen Bedarfs eingebunden sind.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

An der Göttinger Chaussee Nr. 169/171 liegt das Grundstück einer Gärtnerei mit Garten-
center. Da für den Betrieb keine Erweiterung mehr möglich ist, hat dieser seinen Standort verlagert; die Fläche steht zurzeit leer. Seit ca. 2 Jahren werden Planungen vorangetrieben, um an dieser Stelle ein Geschafts- und Wohnhaus sowie einen Lebensmittelmarkt hier anzusiedeln.

Für das Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich hier nach §34 BauGB. Das Baugrundstück und seine nähere Umgebung entspricht in seiner Eigenart einem Mischgebiet.
Die Planungen und Verhandlungen mit den Betreibern der Lebensmittelmärkte führten zu Flächenansprüchen bei den Verkaufsflächen, die über die in Mischgebieten mögliche Größenordnung hinausgehen.

Die vorgelegte Planung sieht einen Lebensmittelmarkt mit 1200 m² Geschossfläche und einer Verkaufsfläche von 900 m² vor. Die freigefallene Fläche der ehemaligen Gärtnerei sowie ein Teil des Grundstücks des benachbarten Busbetriebes erhalten damit eine sinnvolle Nutzung.

Mit diesem Bebauungplan soll Baurecht für einen Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb mit einer Verkaufsfläche von 900 m² ermöglicht werden.

Die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger entspricht den vom Rat beschlossenen Grundsätzen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.
 
Hannover / 28.04.2004