Drucksache Nr. 15-0988/2024 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zur Veloroute 9 im Bezug auf die einseitige Sperrung der Stammestraße zur Verkehrssituation in der Pfarrstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 30.05.2024
TOP 6.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-0988/2024 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zur Veloroute 9 im Bezug auf die einseitige Sperrung der Stammestraße zur Verkehrssituation in der Pfarrstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 30.05.2024
TOP 6.2.

Fahrzeuge die stadtauswärts die Stammestraße befahren möchten müssen durch die geplante Einbahnstraßenregelung/Aufpflasterung die Pfarrstraße befahren und an der Ampel links auf den Ricklinger Stadtweg abbiegen um parallel auf dem Stadtweg zur Stammestraße fahren zu können. Vor der Ampelphase ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Dies ist der 4er Taktung der Stadtbahnen die alle 2-3 Minuten den Ricklinger Stadtweg passieren geschuldet. Man darf davon ausgehen, dass bei der Ampelgrünphase nur wenige Autos von der Pfarrstraße in den Ricklinger Stadtweg abbiegen können. In der Hauptverkehrszeit ist mit Stau auf der Pfarrstraße zu rechnen. Die Pfarrstraße in eine auf beiden Seiten durch die höheren Mehrfamilienhäuser ein fest geschlossener Korridor, in dem Abgase schlecht entweichen können.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie lange wird ein Fahrzeug in der Hauptverkehrszeit (Berufsverkehr) in der Pfarrstraße warten müssen, bevor es in den Ricklinger Stadtweg links einbiegen kann, wenn die Stammestraße nicht mehrdurchgängig befahrbar ist.
2. Mit welcher Beeinträchtigung , der in der Pfarrstraße wohnenden Bürger und der Verminderung der Lebensqualität, besonders im Bereich der Ampelkreuzung Pfarrstraße/Ricklinger Stadtweg ist zu rechnen im Bezug auf die Steigerung der Lärmbelastung bzw. wieviel Prozent mehr beträgt die Abgasemission ?

Antwort der Verwaltung

Zu Frage 1.
Es wurde eine Verkehrserhebung im Bereich der Schule beauftragt. Es wurde eine Tagesbelastung von ca. 870 Kfz/13h in Richtung Süden und 900 Kfz/13h in Richtung Norden ermittelt. Im Vergleich dazu befahren ca. 1.600 Radfahrende/13h den Bereich in beide Fahrtrichtungen.
Es kann davon ausgegangen werden, dass im Fall der Realisierung einer Einbahnstraße von Süd nach Nord sich die entfallenden Durchgangsverkehre durch die Stammestraße in südlicher Richtung im Wesentlichen auf den Ricklinger Stadtweg verlagern, da die kleinräumige Umfahrung über Stammestraße und Pfarrstraße einer deutlichen Verlängerung der zu fahrenden Strecke führt. Der Ricklinger Stadtweg ist mit einer derzeitigen Auslastung von 1.900 Kfz/8 h in südlicher Fahrtrichtung in der Lage, den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen und hat aufgrund seiner Kategorisierung als Hauptverkehrsstraße auch genau diese Aufgabe.
Die Anlieger*innen des Wohngebietes können vom Ricklinger Stadtweg über vier Einfahrtsmöglichkeiten in das Wohngebiet einfahren Henckellweg, Nordfeldstraße, Höpfnerstraße und Beekestraße.
Eine Mehrbelastung der Anwohner*innen der Pfarrstraße durch Rückstau vor der Lichtsignalanlage ist nur in sehr geringem Maße zu erwarten. Auch unter der Annahme, dass alle Verkehrsteilnehmer*innen in Richtung Süden weiterhin die Stammestraße benutzen, würden weniger als zwei Fahrzeuge/pro Umlauf zusätzlich aus der Pfarrstraße in den Ricklinger Stadtweg einfahren. Die Phasendauern können so weit gedehnt werden, dass diese Fahrzeuge zumeist in einer Freigabezeit abfließen können.

Zu Frage 2.
Die Mehrbelastung durch Lärm und Abgasemissionen ist vernachlässigbar.