Antrag Nr. 15-0988/2019:
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den Verein "Kleefelder Chorgemeinschaft e. V. " - 05/2019

Inhalt der Drucksache:

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Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den Verein "Kleefelder Chorgemeinschaft e. V. " - 05/2019

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger: Kleefelder Chorgemeinschaft e. V.
Betrag: bis zu 750,00 €
Verwendungszweck: Anschaffung von 50 Chormappen
(Zuwendung 05/2019)

Begründung


Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 12.03.2019 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.
Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen dem Bezirksrat nicht. Sollten die Kosten für die Anschaffung der 50 Chormappen niedriger ausfallen als geplant, sinkt die Zuwendung des Stadtbezirksrates entsprechend.

Die Empfängerin / der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.
Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungseingang.