Drucksache Nr. 15-0986/2019 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Dringlichkeitsantrag: "Trinkerszene"
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 04.04.2019
TOP 6.2.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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Zu TOP
1. Entscheidung
15-0986/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Dringlichkeitsantrag: "Trinkerszene"
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 04.04.2019
TOP 6.2.3.

Beschluss

Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um die problematische Situation im Schwardtmannschen Garten zu lösen. Wir fordern die Verwaltung auf:

1. Die Tischtennisplatten in den Bereich des Spielplatzes zu verlagern, damit diese unter die Spielplatzverordnung fallen.

2. Gemeinsam mit einem sozialpädagogischen Träger, z.B. dem Karl-Lemmermann-Haus, mit den Personen der örtlichen Trinkerszene im Schwardtmannschen Garten in Kontakt zu treten und mit diesen Verhaltensregeln zu erarbeiten, die es allen sich im Garten befindlichen Personen ermöglicht, diesen zu nutzen.

3. Hierzu ggf. alternative Sitzplätze für die Tischtennisplatten zu schaffen und ggf. WCs und Mülleimer an geeigneter Stelle aufzustellen.

4. Bis zur Umsetzung und Begleitung der Personen vor Ort, mit dem städtischen Ordnungsdienst und der örtlich zuständigen Polizei regelmäßige Bestreifungen durchzuführen.

5. Die Ergebnisse dem Bezirksrat auf der ersten Sitzung nach den Sommerferien vorzustellen.

Entscheidung

Dem Antrag wird entsprechend der folgenden Begründungen nur z.T. gefolgt.






Begründung:

Zu 1.) Umsetzen der Tischtennisplatten:
wird nicht gefolgt (Antwort vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Die Tischtennisplatten werden vorerst nicht versetzt. Das Angebot, Tischtennis zu spielen, soll bewusst allen Bürgern zur Verfügung stehen, auch Erwachsenen, die bei einer Versetzung der Platten auf die Spielplatzfläche entsprechend § 2 (1) der Spielplatzsatzung diese nicht mehr nutzen dürften.

Zu 2.) Erarbeitung von Verhaltensregeln:
wird nicht gefolgt (Antwort vom Fachbereich Soziales)
Im Fachbereich Soziales sind insgesamt 3 Sozialarbeiter*innen beschäftigt, die mit dem räumlichen Schwerpunkt Innenstadt Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten Beratung und Unterstützung anbieten. In der Regel handelt es sich dabei um Personen, die wohnungs- oder obdachlos sind.
Diese personellen Kapazitäten sind bereits mehr als ausgeschöpft und ein Einsatz in anderen Stadtteilen ist daher grundsätzlich nicht möglich und auf wenige Einzelfälle beschränkt.
Die beabsichtigte Bearbeitung einer Platzsituation mit unterschiedlichen Nutzer*innen erfordert einen längerfristigen und kontinuierlichen Einsatz von Personal (Aufbau von Kontakten, Analyse der Situation, Erarbeitung von Lösungsvorschlägen, Umsetzungsphase mit weiterer Betreuung).
Hierfür bestehen im Fachbereich Soziales leider aus den o.g. Gründen keinerlei freie personellen Kapazitäten. Hinzu kommt, dass es sich erfahrungsgemäß bei den geschilderten auffälligen Gruppen im Stadtteil wahrscheinlich um Bewohner*innen aus den umliegenden Stadtteilen handeln wird, nicht um wohnungs- oder obdachlose Personen, die derzeit die Klientel der Straßensozialarbeiter des Fachbereiches bilden.
Die Beauftragung eines Dritten setzt eine fachliche Begleitung innerhalb der Verwaltung (Situationsanalyse, Formulierung und Ausschreibung des Auftrages, Umsetzung des Projektes) voraus. Dieses ist ein fachbereichsübergreifender Arbeitsauftrag, für den im Fachbereich Soziales weder Personal noch Sachmittel (für die Beauftragung eines Dritten) vorhanden sind.
Aus diesen Gründen ist eine Bearbeitung des Auftrages nur mit Bereitstellung der personellen und finanziellen Ressourcen möglich.

Zu 3.) Alternative Sitzplätze:
wird nicht gefolgt (Antwort vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Im Rahmen der Konsolidierung des städtischen Haushalts wurde festgelegt, dass eine Aufstellung zusätzlicher Bänke immer mit dem Entfernen an anderer Stelle einhergehen muss, was bei einer Umsetzung ja der Fall wäre, und dies die Zustimmung des zuständigen Stadtbezirksrates erfordert. Ein ausschließliches Umsetzen der Bänke ohne Erarbeitung von Verhaltensregeln wäre aber nicht zielführend und würde das Problem lediglich verlagern, was aber ausdrücklich nicht gewollt ist.
Aufstellung einer Toilette:
wird nicht gefolgt (Antwort vom Fachbereich Stadtentwässerung - SEH -)
· Es befindet sich bereits eine öffentliche Bedürfnisanstalt bei der Stadtbahnstation Roderbruchmarkt in ca. 150 Metern Entfernung zur westlichen Parkgrenze. Ferner

stehen südlich in unmittelbarer Nähe Toilettenanlagen des Einkaufszentrums sowie solche der Stadtteilbücherei bzw. des Kulturtreffpunktes den Besuchenden zur Verfügung.

· Die Errichtung einer öffentlichen Toilettenanlage verursacht erfahrungsgemäß Kosten in Höhe von mehr als 180.000 € exklusive Anschlusskosten in Höhe von 25.000 €, die vom allgemeinen städtischen Haushalt getragen werden müssten.

· Durch die Errichtung einer weiteren zusätzlichen Toilette im Stadtgebiet stiege der jährliche Zuschussbedarf des Dienstleisters, der die öffentlichen Toiletten für die SEH betreibt, von derzeit 42.500 €/p.a. um 15.300 € auf 57.800 €/p.a. Auch diese Kosten wären regelmäßig vom allgemeinen Haushalt zu finanzieren.

· Die Erfahrung zeigt, dass eine Einrichtung einer Bedürfnisanstalt nicht zur Behebung der, durch Schwerpunktklientel verursachten Unannehmlichkeiten geführt hat. Beispiele hierfür sind die ehemaligen Urinale Ludwigstraße, Grenzweg, ferner Großer Kolonnenweg, an welchem erst jüngst die Toilettenkabine aufgrund massiver Betriebsstörungen entfernt werden musste.



· Es ist mit einem finanziellen Mehraufwand zu rechnen hinsichtlich der zu erwartenden Vandalismus- und Verunreinigungsschäden, denen öffentliche Toiletten unterliegen.

Zu 4.) ordnungsdienstliche Bestreifung:
wird schon gefolgt (Antwort vom Fachbereich Öffentliche Ordnung)
Der städtische Ordnungsdienst war aufgrund der Anfrage mehrere Wochen täglich am Schwardtmannschen Garten präsent. Aufgrund einer konkreten Beschwerde fanden die Kontrollen in der Zeit von 7.30 Uhr und 9.00 Uhr statt.

Unsere Außendienstkräfte trafen dort mitunter Personen an, die Alkohol konsumierten, sich aber im Übrigen ruhig verhielten. Angesichts der bestehenden Beschwerden wurden diese Personen darauf hingewiesen, dass sie sich auch so zu verhalten haben, dass andere Nutzer und Passanten nicht belästigt werden. Sie wurden außerdem aufgefordert, ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen.

Aktuell ist der Ordnungsdienst regelmäßig 2-3 Mal wöchentlich vor Ort. Zusätzlich wird Beschwerden von Bürger*innen zeitnah nachgegangen.

Zu 5.) Vorstellung der Ergebnisse:
Sollte nach gezielter Einladung gefolgt werden (Antwort des federführenden Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Ein ausschließlicher Vortrag der hier zusammengeführten Antworten der
unterschiedlichen Fachbereiche sollte nicht nötig sein, da alle Punkte ausführlich und umfänglich beantwortet wurden. Wenn der Wunsch nach eingehender Erläuterung bestimmter Details oder Zusammenhänge besteht, müssen sprechfähige Vertreter der einzelnen Fachbereiche gezielt eingeladen werden.