Antrag Nr. 15-0985/2019:
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: Zügige Umsetzung der Einrichtung der Zuschlagstraße als Fahrradstraße

Inhalt der Drucksache:

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Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: Zügige Umsetzung der Einrichtung der Zuschlagstraße als Fahrradstraße

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld begrüßt den Beschluss des Bezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode, durch die Verwaltung „eine Fahrradstraße in der Zuschlagstraße und in der Bleekstraße von der Zuschlagstraße bis zur Lothringerstraße (Bereich des KGV-Geländes) mit einer deutlichen entsprechenden Kennzeichnung auf der Fahrbahn und geeigneter Beschilderung“ einrichten zu lassen (Drucksache 15-0833/2018). Wir fordern die Verwaltung zur zügigen Umsetzung des Vorhabens auf.

Begründung

In der Entscheidung der Verwaltung zu dieser Drucksache (Drs. 15-0833/2018 S1) heißt es am 4.7.2018: „Dem Antrag wird insofern gefolgt, als dass die Prüfung der Eignung als Fahrradstraße für die Zuschlagstraße angeschoben worden ist. Für eine Entscheidung sind zahlreiche Elemente abzuprüfen. Im Rahmen der Prüfung wird eine Verkehrszählung durchgeführt und ausgewertet. Danach stehen noch weitere Arbeitsschritte an, die Teil der Prüfung sind. Die Realisierung wäre in 2019 möglich, eine positive Prüfung und entsprechende Haushaltsmittel vorausgesetzt.“

Da diese Prüfung inzwischen offensichtlich abgeschlossen ist und Finanzmittel verfügbar sind, fordern wir die Verwaltung nunmehr zu umgehender Umsetzung des Vorhabens auf. Die Zuschlagstraße fällt als Stadtbezirksgrenze auch in die Zuständigkeit des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld.