Drucksache Nr. 15-0983/2013 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage FösseFREIbad - weitere Aussichten und Planung
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 08.05.2013
TOP 10.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0983/2013 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage FösseFREIbad - weitere Aussichten und Planung
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 08.05.2013
TOP 10.1.1.

Spätestens seit der Legislatur 2006-2011 hat die Verwaltung den Auftrag ein Wasserflächenkonzept bzw. eine Bäderanalyse zu entwickeln. Diese Entscheidungsgrundlage wurde zuletzt für das Jahresende 2012 zugesagt (siehe DS 15-1065/2012 S1). Bis heute wurde dieses Konzept nicht vorgelegt. Lt. Presseberichten würde das Konzept nunmehr für September 2013 erwartet. Das fehlende Wasserflächenkonzept wird immer wieder als Grund genannt, warum für die Sanierung bzw. Neuausrichtung des FösseFREIbades keine Mittel für dringend notwendige Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden könnten. Gleichwohl hinderte das fehlende Konzept die Verwaltung nicht, z. B. im Rahmen des HSK VIII Kürzungen bei den Bädern (hier: insb. FösseFREIbad) vorzuschlagen oder aber auch Mittel für den Betrieb des Misburger Bades bereit zu stellen.

Wir fragen die Verwaltung:


1. Warum ist das vor Jahren in Auftrag gegebene Wasserflächenkonzept noch immer nicht fertig? Was sind die Hinderungsgründe?

2. Zu welchem Termin ist wenigstens mit dem Beginn der Arbeiten am FösseFREIbad zu rechnen und wie wird dies glaubhaft gemacht?

3. Mit welchen Maßnahmen sollen die negativen Folgen der immer wieder verschobenen Vorlage des Wasserflächenkonzepts und der damit verzögerten Entscheidungen für das FösseFreibad verhindert werden?

Antwort

zu 1.

Das beauftragte Gutachten soll die Frage nach notwendigen und/oder sinnvollen Sanierungsvorhaben in allen Bädern im hannoverschen Stadtgebiet beantworten. Daher sind insbesondere technische, betriebswirtschaftliche und bauliche Daten und Unterlagen für das Bädergutachten von wesentlicher Bedeutung und Voraussetzung für die Aussagekraft dieser Unterlage. Leider hat sich herausgestellt, dass das Sammeln, Aufbereiten und Auswerten dieser Daten, insbesondere die der nicht-städtischen Bäder länger dauert als ursprünglich geplant.

zu 2.
Die Veröffentlichung des Gutachtens ist für September 2013 vorgesehen. Im Rahmen der Diskussionen, die sich an die Veröffentlichung des Gutachtens anschließen werden, wird ein wesentlicher Punkt die weitere Vorgehensweise bezüglich der Bäderlandschaft im Allgemeinen und des Fössebades im Speziellen sein. Dieser Diskussion kann aus Sicht der Verwaltung jetzt nicht vorgegriffen werden, indem zum jetzigen Zeitpunkt über einen Termin der Beginn von Bauarbeiten am Außenbecken des FösseFREIBades spekuliert wird.

zu 3.
Der öffentliche Betrieb des Fössebades im Hallenbad ist gegeben. Eine auch nur provisorische Ertüchtigung des Außenbeckens kommt einer Sanierung der Anlage gleich und schließt sich deshalb aus, bis die unter 2. beschriebenen Diskussionen abgeschlossen sind.