Antrag Nr. 15-0980/2007:
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Drucksache Nr. 0386/2007 - Ausbau des Vinnhorster Weges (2. Bauabschnitt)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Drucksache Nr. 0386/2007 - Ausbau des Vinnhorster Weges (2. Bauabschnitt)

Antrag,

Der Bezirksrat im Stadtbezirk Nord empfiehlt dem Rat der Landeshauptstadt Hannover die
Verwaltung aufzufordern, fur den 2. Bauabschnitt Ausbau des Vinnhorster Weges im Bereich der Wohnbebauung "Vinnhorster Weg 162" bis "Vinnhorster Weg 192" auf den geplanten Parkstreifen zu verzichten und diesen ersatzlos zu streichen und dafur den Gehweg und Radweg um 2,50m gemäß Anlage dieses Änderungsantrages zu versetzen.

Begründung

Mit der Drucksache wurde ein Ausbauplan vorgelegt, der, wie in Anlage 4 dargestellt, die
gesamte Breite des städtischen Grundstücks mit 8,40 m fur die Anlage eines Parkstreifens
(2,oo m), eines Sicherheitsstreifens (o,9o m), eines Radweges (2,oo m) und eines Gehweges (3,5o m) vorsieht. Die jetzige Lage der Fahrbahn wird in diesem Bereich wird übernommen und nicht verändert.
Die Anlieger haben den bisher brachliegenden Teil des städtischen Grundstücks gepflegt
und mit Grünanlagen und Bäumen ausgestattet. Nach Vorlage der Drucksache im Februar
2007 wurde von den Anliegern der dringende Wunsch geäußert, hier einen Grünstreifen zu
belassen. Diesem Wunsch kann gefolgt werden, wenn auf den geplanten Parkstreifen verzichtet wird und eventuell notwendige Besucherparkplätze auf jedem Grundstück vor den
Carports oder Garagen verbleiben. In diesem Zusammenhang wird auch auf den Punkt der Verkehrssicherheit bei Ein- und Ausfahrten auf die Grundstücke hingewiesen. Bei Längsausfahrten zwischen den Parkplätzen wird der freie Blick auf die Hauptverkehrsstraße behindert, die Einfädelung in den fließenden bedeutend erschwert und risikoreicher.
Wie dem in der Anlage dargestellten Querschnitt zu entnehmen ist, ist bei unveränderter
Breite von 8,40 m nach Wegfall des Parkstreifens weiterhin ein 2,oo m breiter Radweg und
ein 3,40 m breiter Gehweg möglich und ein 2,50 m breiter Grünstreifen könnte erhalten bleiben.
Bedenkt man, dass in diesem Straßenabschnitt Fußgängerverkehr weder jetzt noch in
Zukunft als bedeutsam anzusehen ist, kann der Gehweg noch weiter verengt werden und
die hiermit gewonnene Fläche dem Grünstreifen zugeschlagen werden.
Um den Eindruck zu vermeiden, die Anlieger wollten auf städtischen Grundstück Privatnutzen erzielen, wurde von diesen während eines Ortstermins angeboten, diesen 2,5o m oder 3,oo m breiten Streifen städtischen Grundstücks nachträglich durch Kauf zu erwerben.