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Ausreisepflichtige Personen – Zahlen, Ausreisegründe und Unterstützungsmöglichkeiten
In der Antwort auf die Anfrage zur Situation suchtkranker Menschen hinter dem Hauptbahnhof (DS Nr. 15-0221/2025 F1) verweist die Verwaltung auf eine steigende Zahl nicht krankenversicherter Personen, die nur im Notfall behandelt werden können. Unter ihnen dürften sich auch Menschen befinden, die nach geltendem Recht ausreisepflichtig sind, deren Ausreise jedoch bislang nicht erfolgt ist.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele ausreisepflichtige Menschen halten sich derzeit im Stadtgebiet Hannover auf, ohne ihrer Ausreisepflicht bisher nachgekommen zu sein?
2. Welche Hauptgründe sind der Verwaltung bekannt, weshalb diese Menschen bisher nicht ausgereist sind (z. B. fehlende Reisedokumente, gesundheitliche Einschränkungen, persönliche oder humanitäre Härtefälle)?
3. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um eine freiwillige Ausreise zu ermöglichen oder zu erleichtern (z. B. Beratung, Unterstützung bei Reisedokumenten, Übernahme von Reisekosten)? Bestehen darüber hinaus Kooperationen mit Stellen oder Kommunen in Herkunftsländern – insbesondere innerhalb Europas –, um eine sichere und begleitete Rückkehr zu unterstützen?
Begründung:
Die Ausreisepflicht gehört zur geltenden Rechtsordnung und darf nicht ignoriert werden. Zugleich ist es sinnvoll und menschlich geboten, tragfähige Lösungen zu fördern – für die betroffenen Personen ebenso wie für die Stadt. Eine freiwillige Ausreise kann dort der bessere Weg sein, wo im Herkunftsland familiäre Strukturen, medizinische Versorgung oder soziale Unterstützung bestehen – mitunter in einem Umfang, auf den in Deutschland kein Anspruch besteht. In solchen Fällen sollte die Ausreise nicht nur durchgesetzt, sondern auch unterstützt werden.