Drucksache Nr. 15-0976/2019:

Umwidmung von Zuwendungen an den Badenstedter SC

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
An den Sportausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-0976/2019
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Umwidmung von Zuwendungen an den Badenstedter SC

Antrag,

zu beschließen, für die aufgrund der Beschlussdrucksache 15-3040/2017 an den Badenstedter Sport-Club e.V. bewilligten Zuwendungen zur Förderung des Vereinssportstättenbaus in Höhe von insgesamt
70.500 €

den Verwendungszweck von "Einbau eines Fahrstuhls" bzw. "Einbau eines Sportbodens im Multifunktionsraum" in "Wiederaufbau des Vereinshauses" zu ändern.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Von der Maßnahme profitieren alle Mitglieder im Verein gleichermaßen. Deshalb sind Gender-Aspekte bei der Entscheidung berücksichtigt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.42101.901.2
Sportförderung, sonstige Maßnahmen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 70.500,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 70.500,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Produkt 42101
Sportförderung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 3.948,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 1.762,50 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -5.710,50 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -5.710,50 €
Die Mittel stehen als Haushaltsrest zur Verfügung.

Begründung des Antrages


Aufgrund der Beschlussdrucksache 15-3040/2017 wurden dem Badenstedter Sport-Club im Rahmen des Wiederaufbaus seines im Sommer 2016 abgebrannten Vereinshauses für den Einbau eines Fahrstuhls eine Zuwendung in Höhe von 47.200 € und für den Einbau eines Sportbodens im Multifunktionsraum im Obergeschoss des Vereinshauses eine Zuwendung in Höhe von 23.300 € bewilligt.

In der Zwischenzeit hat der Verein Abstand davon genommen, das Obergeschoss für eine sportliche Nutzung auszubauen. Vielmehr soll das Obergeschoss nunmehr mit Zustimmung der Verwaltung zur Einrichtung von Räumlichkeiten für Zwecke der Kinderbetreuung hergerichtet werden, die in Kombination mit der benachbarten Kindertagesstätte genutzt werden sollen. Durch die Änderung des Nutzungszweckes ist eine Förderung aus Mitteln der Sportförderung nicht mehr möglich.

Da der Verein derzeit aber noch eine Finanzierungslücke im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau seines Vereinshauses hat, hat er beantragt, die bewilligten Zuwendungen für diese Maßnahme verwenden zu dürfen. Die Kosten für den Wiederaufbau des Vereinshaus betragen 1.123.000 €, die wie folgt finanziert werden sollen:

Eigenleistung Verein
Leistung der Feuerversicherung 836.575 €
Darlehen 135.925 € 972.500 €
Zuwendung Stadt-/Landessportbund 80.000 €
Zuwendung Landeshauptstadt Hannover 70.500 €
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insgesamt 1.123.000 €






Der Verein befindet sich zurzeit noch in rechtlichen Auseinandersetzungen mit seiner Feuerversicherung wegen der Höhe der Versicherungsleistung. Sollte die Versicherungsleistung letztlich höher als derzeit bekannt ausfallen, ist mit dem Verein vereinbart worden, dass die ausgezahlte Zuwendung in Höhe der Differenz vom Verein zurückgezahlt wird.
52 / 18.63.11
Hannover / 01.04.2019