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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Andreas Palm
Antrag,
gemäß § 37 Abs. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Andreas Palm die Voraussetzungen nach § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
entfällt
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Palm hat mit Schreiben vom 21.04.2010 mitgeteilt, dass er sein Bezirksratsmandat mit sofortiger Wirkung niederlegt.
Gemäß § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten durch Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat gemäß § 37 Abs. 2 NGO
festzustellen.
18.62.05
Hannover / Apr 29, 2010