Anfrage Nr. 15-0971/2013:
Baumfällungen und restlose Beseitigung von Hecken auf dem ehemaligen Kleingartengelände Bischofshole

Inhalt der Drucksache:

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Baumfällungen und restlose Beseitigung von Hecken auf dem ehemaligen Kleingartengelände Bischofshole

Ab dem 02.02.2013 wurden auf dem seit 1934 bestehenden ehemaligen Kleingartengelände Bischofshole vom neuen Eigentümer Vogt und Waag ca. 200 Bäume gefällt und sämtliche Hecken, Büsche und Großsträucher beseitigt, ohne dass eine Fällgenehmigung vorlag. Mitte Februar war ein Mitarbeiter des Amtes für Umwelt und Stadtgrün vor Ort, dennoch wurden Fällarbeiten in den folgenden Wochen fortgesetzt. Es standen auch viele Obstbäume auf dem Gelände. Sie werden nur dann nicht von der Baumschutzsatzung geschützt, wenn sie Ertragszwecken dienen. Die auf dem Gelände gefällten zahlreichen Obstbäume wurden vom Amt für Umwelt und Stadtgrün bei einer Feststellung der Verstöße gegen die Satzung nicht berücksichtigt, obwohl sie dem Grundstückskäufer, der erst seit Dezember 2012 Zugang zu dem Gelände hatte, nachweislich nie zu Ertragszwecken dienten.

Die Firma Vogt und Waag Immobilien GmbH kaufte das 45.000 qm große Gelände im Jahr 2010 von der Fleischer-Innung. Eine Umwandlung des Geländes in Bauland ist von Seiten der Stadt nicht geplant und von den politischen Gremien nicht gewollt. Andreas Waag begründete die Abräumung des Geländes damit, dass es Probleme mit wilden Müllablagerungen und Personen gegeben habe, die sich Zutritt zu den leeren Lauben verschafft hätten. Die Lauben hätte man jedoch auch die Natur schonend abbauen können.
Wenn ein Areal frei von Bäumen, Büschen und Hecken ist, ist es leichter in Bauland umzuwandeln als ein Gelände mit wertvoller, unter Natur- und Artenschutz stehender Flora und Fauna.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie kommt es, dass offenbar nur für sechs Bäume ein Verstoß gegen die Baumschutzsatzung festgestellt werden konnte?

2. Warum ist es dem Amt für Umwelt und Stadtgrün nicht gelungen, die in der zweiten Februarhälfte fortgesetzten Fällungen von Gehölzen zu verhindern?

3. Warum wurden die Obstbäume bei der Feststellung von Verstößen gegen die Baumschutzsatzung nicht einbezogen?