Drucksache Nr. 15-0969/2013 S1:
Hundeauslaufwiesen
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 12.06.2013
TOP 12.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0969/2013 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Hundeauslaufwiesen
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 12.06.2013
TOP 12.1.1.

Beschluss

Die zwei auf dem Kronsberg befindlichen Hundeauslaufwiesen werden ganzjährig, d. h. auch während der Brut-und Setzzeit, freigegeben. Die Hundeauslaufwiesen befin­den sich an der Feldbuschwende und am Hugo-Knappworst-Weg hinter der Schaf­wie­de am 2. Kronsberghügel.

Entscheidung

Dem Vorschlag des Stadtbezirkrates kann nicht Folge geleistet werden.

Begründung:
Die beiden genannten Hundeauslaufflächen liegend entsprechend der Definition des § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) in der freien Landschaft. Für diese Bereiche gilt gemäß § 33 NWaldLG in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli jeden Jahres (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) für Hunde eine Anleinpflicht. Die Verwaltung hatte hierzu im Zuge der Beantwortung der Anfrage 15-1355/2013 schon einmal Stellung bezogen.
Diese landesrechtliche Regelung bezieht die freie Landschaft in ganz Niedersachsen ein, Ausnahmen sind nicht definiert oder vorgesehen, so dass die Stadt Hannover hier keine Handlungsmöglichkeiten hat.

Hundefreilaufmöglichkeiten, die ganzjährig nutzbar sein sollen, müssen daher auf Grünanlagen im Siedlungsbereich ausgewiesen werden. Diese stehen hierfür nicht in dem Umfang zur Verfügung, dass sie die während der allg. Brut- Setz- und Aufzuchtzeit nicht frei nutzbaren Flächen gleichwertig ersetzen könnten. Für die HundebesitzerInnen bedeutet dies, dass sie während dieser Zeit Ihre Hunde vermehrt an der Leine bewegen müssen und/oder etwas weitere Wege zu den ganzjährig für Freilauf nutzbaren Flächen auf sich nehmen müssen.

Die nächstgelegene ganzjährig nutzbare Freilauffläche befindet sich im Kattenbrookspark-West am Wülferoder Weg. Die Kombination eines Hundeauslaufweges und einer Auslauffläche bieten hier ein attraktives Angebot für Bewegungsaktivitäten ohne Leine. In Verbindung mit Spaziergängen, bei denen Hunde an der Leine geführt werden, sollte es ohne Probleme möglich sein, diese Zeit mit Einschränkungen in der freien Landschaft so zu gestalten, dass den Hunden keine Schmerzen oder vermeidbare Leiden zugefügt werden. Dieses Angebot bietet einen guten Ersatz für den Bereich des südlichen Kronsberges.

Für den Bereich des nördlichen Kronsberges gibt es derzeit allerdings keine ganzjährig nutzbare Ausweichmöglichkeit im Siedlungsbereich, die in kurzer Entfernung liegt.
Die einzige Fläche, die für eine solche Nutzung in dem Bereich in Frage käme, wäre der Stadtteilpark Bemerode. Derzeit gibt es aber für diese Fläche Überlegungen für weitere Nutzungen (z.B. Mountainbikestrecke) und für städtebauliche Entwicklungen auf angrenzenden Flächen. Eine Prüfung auf Einrichtung einer Hundeauslauffläche ist daher zum jetzigen Zeitpunkt hier nicht möglich.