Antrag Nr. 15-0969/2013:
Hundeauslaufwiesen

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Hundeauslaufwiesen

Antrag

Die zwei auf dem Kronsberg befindlichen Hundeauslaufwiesen werden ganzjährig, d. h. auch während der Brut-und Setzzeit, freigegeben. Die Hundeauslaufwiesen befin­den sich an der Feldbuschwende und am Hugo-Knappworst-Weg hinter der Schaf­wie­de am 2. Kronsberghügel.

Begründung

§ 2 des deutschen Tierschutzgesetzes besagt, dass derjenige, der ein Tier hält, be­treut oder zu betreuen hat, dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen muss und die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken darf, dass diesem Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Viele Hundebesitzer sind auf den Kronsberg gezogen, da sie hier laut Internet an­nah­men gute Bedingungen für ihre Hunde zu haben. Während der Setz- und Brutzeit sind diese Möglichkeiten gänzlich verwehrt. Es ist nicht möglich, seinen Hund ir­gend­wo am Kronsberg und in erreichbarer Umgebung frei laufen zu lassen.
Da auf den beiden o. g. Flächen sowohl keinerlei Brutverhalten festzustellen ist, als auch keine Sträucher, Bäume etc. vorhanden sind, sollten beide Flächen ganzjährig durch die LH Hannover freigegeben werden.
Der Antrag richtet sich nicht gegen den Leinenzwang während der Setz- und Brutzeit, aber die Stadt muss - und so sah es auch der 11. Senat des Oberverwaltungsge­richts in Lüneburg im Jahr 2005 – Hunden die Möglichkeit geben, sich austoben zu können, ohne dass die Besitzer das Gefühl haben, etwas Ungesetzliches zu tun oder mit einem Bußgeld rechnen muss.