Antrag Nr. 15-0968/2022:
Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 0848/2022: Ausbau der Veloroute 09 aus der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Ricklingen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 0848/2022: Ausbau der Veloroute 09 aus der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Ricklingen

Antrag

Die Drucksache wird wie folgt ergänzt:
Zwischen Schützenhausweg und Robert-Enke-Straße wird eine angemessene Kreuzungsmöglichkeit über das Arthur-Menge-Ufer geschaffen, sodass Radfahrende und zu Fuß gehende die Straße an dieser Stelle gefahrlos kreuzen können. Besonders auf der Seite zum Maschsee hin, wird ein ausreichend große Aufstellfläche geschaffen, sodass auch Lastenräder und Radfahrende mit Kinderanhängern dort halten können, ohne die Veloroute zu blockieren.
Als Ausgleichsmaßnahmen für die Neuversiegelung im Stadtbezirk Mitte wird vorgeschlagen, Flächen in und an der Eilenriede zu entsiegeln.

Es wird vorgeschlagen, als Ausgleich folgende Flächen zu entsiegeln:

  • Das Reststück der Zufahrtstraße zum früheren Werkhof an der Bernadotteallee, der vor Jahren aufgegeben und renaturiert wurde, sowie
  • überdimensionierte und nicht benötigte Versiegelungsflächen im Bereich des Waldeingangs Hohenzollernstraße / Heinrichstraße / Bödekerstraße.

Begründung

Die Strecke vom Schützenhausweg über das Arthur-Menge-Ufer Richtung Maschsee (sowie umgekehrt) wird viel von zu Fuß gehenden und Radfahrenden genutzt. Bisher ist die Kreuzung in diesem Bereich jedoch nicht gefahrlos möglich.In der bisherigen Planung würden Lastenräder und Radfahrende mit Kinderanhängern, die auf der Seite des Maschsees halten, um das Arthur-Menge-Ufer zu überqueren, in die Veloroute hineinragen.

Eine sichere Querungsmöglichkeit an dieser Stelle würde es Radfahrenden aus Richtung Kurt-Schwitters-Platz zudem ermöglichen, auf der rechten Seite des Arthur-Menge-Ufers bis zur Robert-Enke-Straße zu verbleiben.

Die Baumaßnahme unterliegt der Eingriffsregelung (vgl. § 17 (1) Bundesnaturschutzgesetz), auch wenn die Drucksache hierzu keine Angaben macht. Voraussichtlich wird sie im Stadtbezirk Mitte zu Eingriffen durch zusätzliche Bodenversiegelung führen.