Informationen:
Beratungsverlauf:
- 23.05.2016: Stadtbezirksrat Mitte: Erl. durch Beschluss zu Drucks. Nr. 15-1191/2016!
Antragsteller(in):
Bezirksratsherr Dr. Jürgen Junghänel
Bezirksratsherr Dr. Jürgen Junghänel
Foto: KVR
Im März 2006 ordnete die Verkehrssteuerung des Kreisverwaltungsreferates ein Novum bei der Verkehrsregelung für Radfahrer an. Erstmalig wurde damit in Deutschland das bisher nur für den Straßenverkehr geltende Grünpfeilschild exklusiv auch für den Radwegverkehr verwendet.Das Bayerische Staatsministerium des Innern hatte dazu mitgeteilt, dass der Wortlaut des § 37 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) eine Verwendung von Grünpfeilschildern an nur für Radfahren geltenden Lichtzeichen nicht ausschließt.Auch die Regierung von Oberbayern hatte sich als Aufsichtsbehörde dem Vorhaben gegenüber nicht verschlossen gezeigt.Somit entschied sich das Kreisverwaltungsreferat eigenverantwortlich im Rahmen seiner Amtspflicht und unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen und verkehrlichen Begebenheiten zur Anordnung des Grünpfeilschildes für den Radwegverkehr.
Die baulichen Voraussetzungen waren:
der Radfahrsignalgeber muss in jeden Fall baulich getrennt vom Fahrverkehrssignalgeber sein;
• das Grünpfeilschild mit seiner Standardgröße von 250 mal 250 Millimeter wird rechts neben dem roten Signalfeld montiert. Zitat Ende