Antrag Nr. 15-0968/2016:
Grünpfeil an der Fahrradampel des westlichen Fahrradweges der Otto-Brenner-Straße in Richtung Süden an der Einmündung der Langen Laube

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Grünpfeil an der Fahrradampel des westlichen Fahrradweges der Otto-Brenner-Straße in Richtung Süden an der Einmündung der Langen Laube

Antrag

Antrag zu beschließen:
An der Fahrradampel des westlichen Fahrradweges der Otto-Brenner-Straße in Richtung Süden an der Einmündung der Langen Laube wird ein Grünpfeil angebracht. Dieser soll Fahrradfahren unter den für „grüne Pfeile“ geltenden Einschränkungen das Abbiegen nach rechts auf den Fahrradweg in Richtung Königsworther erlauben, auch wenn die Fahrradampel „Rot“ zeigt. Falls nötig soll dazu die Fahrradampel entsprechend den Bestimmungen verändert werden.

Begründung


Die Situation stellt sich so dar:
Was an einigen Ampeln in Hannover mit Grünpfeilen Autofahrern erlaubt ist, könnte hier auch Fahrradfahrern erlaubt sein. An der oben genannten Stelle kann man den nach rechts abbiegenden Fahrradfahrern ohne weiteres unter den üblichen Einschränkungen das Abbiegen nach rechts bei „Rot“ erlauben, weil sie anschließen in einen Fahrradweg einbiegen und die Situation sehr übersichtlich ist.
Damit würde im Bezirks Mitte gezeigt, dass man in Hannover ebenso wie in München nicht stur an alten Vorstellungen festhält, sondern alles unternimmt, um der Fahrradverkehr zu fördern.

Ein „Grünpfeil“ isoliert an einer Fahrradampel ist möglich, siehe:
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Verkehr/Verkehrssteuerung/Gruenpfeilschild.html

Aus dieser Information zitiere ich:

Erstmalig und einmalig in München: Grünpfeilschild für Radfahrer

Foto: KVR

Im März 2006 ordnete die Verkehrssteuerung des Kreisverwaltungsreferates ein Novum bei der Verkehrsregelung für Radfahrer an. Erstmalig wurde damit in Deutschland das bisher nur für den Straßenverkehr geltende Grünpfeilschild exklusiv auch für den Radwegverkehr verwendet.Das Bayerische Staatsministerium des Innern hatte dazu mitgeteilt, dass der Wortlaut des § 37 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) eine Verwendung von Grünpfeilschildern an nur für Radfahren geltenden Lichtzeichen nicht ausschließt.Auch die Regierung von Oberbayern hatte sich als Aufsichtsbehörde dem Vorhaben gegenüber nicht verschlossen gezeigt.Somit entschied sich das Kreisverwaltungsreferat eigenverantwortlich im Rahmen seiner Amtspflicht und unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen und verkehrlichen Begebenheiten zur Anordnung des Grünpfeilschildes für den Radwegverkehr.

Die baulichen Voraussetzungen waren:

der Radfahrsignalgeber muss in jeden Fall baulich getrennt vom Fahrverkehrssignalgeber sein;


• die Größe des Radfahrsignalgebers muss der eines regulären Signalgebers von 200 mm Durchmesser entsprechen;
• das Grünpfeilschild mit seiner Standardgröße von 250 mal 250 Millimeter wird rechts neben dem roten Signalfeld montiert. Zitat Ende

• das Grünpfeilschild mit seiner Standardgröße von 250 mal 250 Millimeter wird rechts neben dem roten Signalfeld montiert. Zitat Ende